Anfrage zur Errichtung einer zentralen Behörde zur Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen bei Zuständigkeitsunklarheiten
bzg. ergeht die Anfrage zur Möglichkeit der Einrichtung einer zentralen Behörde oder Koordinationsstelle, die sich mit der Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen befasst, bei denen Unklarheiten oder Unstimmigkeiten bezüglich der behördlichen Zuständigkeit bestehen.
Im derzeitigen System führt das Einbringen von Anträgen bei unzuständigen Behörden häufig zu Verzögerungen und verlängerten Bearbeitungszeiten. Auch Kompetenzstreitigkeiten tragen zur Verzögerung bei und erschweren den Zugang zu einer effizienten Verwaltungsabwicklung für Bürgerinnen und Bürger. Die Einrichtung einer spezialisierten Anlaufstelle könnte als zentraler „One-Stop-Shop“ folgende Aufgaben übernehmen:
Prüfung von Anträgen und unverzügliche Weiterleitung an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht,
Effiziente Weiterleitung zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten,
Vermittlung bei Kompetenzstreitigkeiten zur Vermeidung von Verzögerungen,
Förderung der Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, die derzeit durch unklare Zuständigkeiten beeinträchtigt sind.
Eine solche Stelle würde nicht nur die Effizienz im Behördenbereich steigern, sondern auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Antragsteller erhöhen.
Ich ersuche daher um Prüfung und Stellungnahme zur Möglichkeit der Einrichtung einer solchen zentralen Anlaufstelle auf Bundesebene, die bei Zuständigkeitsfragen unterstützend wirkt und so die behördliche Verwaltung in Österreich insgesamt effizienter gestaltet.
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Datum28. Oktober 2024
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23. Dezember 2024
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