Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024
Im Oktober 2024 hat die Europäische Kommission mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich durch die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) eröffnet, weil Österreich die Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) sowie die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.
Ich bitte herzlich um Übermittlung einer Kopie dieses Aufforderungsschreibens der Europäischen Kommission, und, wenn möglich, eine Kopie aller bisherigen Antworten und weiterer Korrespondenz mit der Kommission zu dieser Angelegenheit.
Falls das nicht oder nur teilweise möglich ist, bitte ich höflich um Auskunft
welche konkreten Bestimmungen der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) bzw. der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 die Kommission laut Aufforderungsschreiben als angeblich falsch durch Österreich umgesetzt erachtet.
https://ec.europa.eu/commission/pressco…
Vielen Dank im Voraus!
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Datum3. Dezember 2024
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28. Januar 2025
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