Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im Oktober 2024 hat die Europäische Kommission mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich durch die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) eröffnet, weil Österreich die Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) sowie die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.

Ich bitte herzlich um Übermittlung einer Kopie dieses Aufforderungsschreibens der Europäischen Kommission, und, wenn möglich, eine Kopie aller bisherigen Antworten und weiterer Korrespondenz mit der Kommission zu dieser Angelegenheit.

Falls das nicht oder nur teilweise möglich ist, bitte ich höflich um Auskunft
welche konkreten Bestimmungen der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) bzw. der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 die Kommission laut Aufforderungsschreiben als angeblich falsch durch Österreich umgesetzt erachtet.

https://ec.europa.eu/commission/pressco…

Vielen Dank im Voraus!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Dezember 2024
  • Frist
    28. Januar 2025
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Markus Krainz
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Markus Krainz
Betreff
Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024 [#3258]
Datum
3. Dezember 2024 15:58
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im Oktober 2024 hat die Europäische Kommission mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich durch die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) eröffnet, weil Österreich die Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) sowie die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Ich bitte herzlich um Übermittlung einer Kopie dieses Aufforderungsschreibens der Europäischen Kommission, und, wenn möglich, eine Kopie aller bisherigen Antworten und weiterer Korrespondenz mit der Kommission zu dieser Angelegenheit. Falls das nicht oder nur teilweise möglich ist, bitte ich höflich um Auskunft welche konkreten Bestimmungen der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) bzw. der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/68 zur Festlegung technischer Spezifikationen für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 die Kommission laut Aufforderungsschreiben als angeblich falsch durch Österreich umgesetzt erachtet. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_24_4561 Vielen Dank im Voraus!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus Krainz Anfragenr: 3258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3258/ Postanschrift Markus Krainz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Krainz
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
GZ: 2024-0.886.042 Sehr geehrter Herr Krainz, Besten Dank für Ihre E-Mailnachricht vom 3.12.2024 und Ihre Anfrag…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024 [#3258]
Datum
5. Dezember 2024 09:43
Status
image001.png
21,8 KB


GZ: 2024-0.886.042 Sehr geehrter Herr Krainz, Besten Dank für Ihre E-Mailnachricht vom 3.12.2024 und Ihre Anfrage. Dazu dürfen wir auf das dafür zuständige Bundeskanzleramt verweisen. Mit freundlichen Grüßen
Markus Krainz
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die rasche Antwort und den Verweis auf die richtige Stelle! …
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Markus Krainz
Betreff
AW: Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024 [#3258]
Datum
6. Dezember 2024 13:12
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die rasche Antwort und den Verweis auf die richtige Stelle! Darf ich bitte für zukünftige Anfragen erfahren, woraus sich die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes ergibt? Liegt die Verantwortung bzw. Leitung für die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU nicht beim BMEIA? Mit freundlichen Grüßen Markus Krainz Anfragenr: 3258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3258/
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Krainz, Zu Ihrer untenstehenden, ergänzenden Anfrage darf ich Ihnen wie folgt antworten. Alle…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bezüglich Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2024)2207) bezüglich Umsetzung der Feuerwaffen-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2021/555) vom Oktober 2024 [#3258]
Datum
6. Dezember 2024 16:46
Status
image001.png
21,8 KB


Sehr geehrter Herr Krainz, Zu Ihrer untenstehenden, ergänzenden Anfrage darf ich Ihnen wie folgt antworten. Alle Aufforderungsschreiben werden von der Europäischen Kommission an die Ständige Vertretung Österreichs bei der EU übermittelt. Diese ist in der österreichischen Verwaltung nur die administrative Ersteinlaufstelle für diese Aufforderungsschreiben. Daraus resultiert keine inhaltliche Zuständigkeit des BMEIA für die sachlich in den Aufforderungsschreiben betroffenen Zuständigkeitsbereiche. Die Zuständigkeit für Vertragsverletzungsverfahren liegt beim Bundeskanzleramt als staatliche Prozessvertretung Österreichs vor dem EuGH. Mit freundlichen Grüßen