Kooperation mit Frontex im Rahmen des Eurosur Programms

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz


Bitte übermitteln sie mir:

* Sämtliche Trainingsunterlagen die an, im Rahmen des Eurosur Programms stattfindenden, Fortbildungen verwendet werden.

* Sämtliche Betriebsunterlagen, die für die Errichtung und den Betrieb des "National Coordination Centers" im Eurosur Projekt notwendig sind.

* Sämtliche Kooperationsvereinbarungen mit der Grenzschutzagentur Frontex

Weiters:

* Welche Datenformate und Standards werden beim Austausch im Rahmen des Eurosur Projektes verwendet und welcher Art sind die Daten, die ausgetauscht werden?

* Werden auch Personenbezogene Daten im Eurosur Projekt ausgetauscht?

* Wie wird der Betrieb des National Coordination Centers finanziert. Aus Bundesmitteln oder kommen auch Mittel von der Frontex oder anderen europäischen Organisationen?

* Wie gross ist das Budget für den Betrieb des Coordination Centers bzw. unter welchem Budgetposten wäre dieses Budget zu finden?

* Wer ist in österreich die zuständige Stelle, die das Coordination Center betreibt? Wer ist dort Kontaktperson?

* Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Datenaustausch im Rahmen des Eurosur Projektes?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. März 2015
  • Frist
    29. April 2015
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Michael Bauer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Michael Bauer
Betreff
Kooperation mit Frontex im Rahmen des Eurosur Programms [#326]
Datum
4. März 2015 16:24
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte übermitteln sie mir: * Sämtliche Trainingsunterlagen die an, im Rahmen des Eurosur Programms stattfindenden, Fortbildungen verwendet werden. * Sämtliche Betriebsunterlagen, die für die Errichtung und den Betrieb des "National Coordination Centers" im Eurosur Projekt notwendig sind. * Sämtliche Kooperationsvereinbarungen mit der Grenzschutzagentur Frontex Weiters: * Welche Datenformate und Standards werden beim Austausch im Rahmen des Eurosur Projektes verwendet und welcher Art sind die Daten, die ausgetauscht werden? * Werden auch Personenbezogene Daten im Eurosur Projekt ausgetauscht? * Wie wird der Betrieb des National Coordination Centers finanziert. Aus Bundesmitteln oder kommen auch Mittel von der Frontex oder anderen europäischen Organisationen? * Wie gross ist das Budget für den Betrieb des Coordination Centers bzw. unter welchem Budgetposten wäre dieses Budget zu finden? * Wer ist in österreich die zuständige Stelle, die das Coordination Center betreibt? Wer ist dort Kontaktperson? * Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Datenaustausch im Rahmen des Eurosur Projektes?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Michael Bauer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Bauer
Bundesministerium für Inneres
EUROSUR Sehr geehrter Herr Bauer, zu den Fragen, die unmittelbar die EU-Agentur Frontex und das Programm EUROSUR …
Von
Bundesministerium für Inneres
Via
Briefpost
Betreff
EUROSUR
Datum
8. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bauer, zu den Fragen, die unmittelbar die EU-Agentur Frontex und das Programm EUROSUR betreffen, darf ich auf die folgendes Informationsmaterial hinweisen: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1182_en.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1070_en.htm?locale=en http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/multimedia/videos/index_en.htm#080126248ad52a04/c_ http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/multimedia/infographics/index_en.htm#080126248ad359ff/c_ http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/multimedia/photos/index_en.htm#P-024567/c_ Das österreichische National Coordination Centers NCC ist beim Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen (OZ AGM) eingerichtet, welches der Abteilung für Einsatzangelegenheiten (II/2) des BM.I untersteht. Der Betrieb des NCC wird im Rahmen eines bereits bestehenden Lagezentrums im Bereich des Bundesministeriums für Inneres abgewickelt. EUROSUR stellt nur eine weitere Informationsquelle dar. Hard- und Software verbleiben im Eigentum der Agentur Frontex, die auch für die Wartungs- und Instandhaltungskosten in den Mitgliedstaaten aufkommt. Für die Einrichtung und den Betrieb des österreichischen NCC EUROSUR werden daher keine gesonderten Budgetmittel benötigt. Der Datenaustausch erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Paralaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) – siehe Beilage. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in Artikel 13 der „Verordnung EU Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)“ vom 22.Oktober 2013 geregelt: „Artikel 13 Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Wird das nationale Lagebild zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet, so werden diese Daten gemäß der Richtlinie 95/46/EG, dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI und den einschlägigen nationalen Datenschutzvorschriften verarbeitet. (2) Das europäische Lagebild und das gemeinsame Informationsbild des Grenzvorbereichs dürfen nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten benutzt werden, die Schiffsidentifizierungsnummern betreffen. Diese Daten werden gemäß Artikel 11ca der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 verarbeitet. Ihre Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Aufspürung, Identifizierung und Verfolgung von Schiffen sowie für die in Artikel 11c Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 genannten Zwecke. Sie werden innerhalb von sieben Tagen oder, falls mehr Zeit für die Verfolgung eines Schiffes benötigt wird, innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Daten bei der Agentur automatisch gelöscht.“ Hinsichtlich Datenformate: Im System werden Aufgriffe aus dem Bereich der irregulären Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität gespeichert. Im Event-Layer wird jeder Vorfall gesondert eingestellt, d.h. keine vordefinierten oder vorgefertigten Datenformate oder Standards und keine Verbindung zu nationalen Systemen bzw. Datenanwendungen. Im Analysis-Layer werden Analyseberichte eingestellt, die großteils im PDF-Format vorliegen werden. Es gibt dabei 5 Kategorien: Key Development, Briefing Note, Analytical Monitor, Earth Observation Report and Supporting Analytical Report. Mit freundlichen Grüßen,