Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2013
  • Frist
    16. April 2013
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Thomas Lohninger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Lohninger Postanschrift Thomas Lohninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Lohninger
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Lohringer! Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung C2/3 (Multilaterale und EU-Handelspoli…
Sehr geehrter Herr Lohringer! Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung C2/3 (Multilaterale und EU-Handelspolitik) weitergeleitet. Sie erreichen diese Abteilung persönlich unter der Telefonnummer (01) 71100 - 5768, oder Sie können auch gerne ein E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) an das Postfach senden. Sie werden von dieser Abteilung direkt kontaktiert. Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben, und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Lohninger! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Bürgerservice des BMWFJ vom 19.2.2013 betreff…
Sehr geehrter Herr Lohninger! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Bürgerservice des BMWFJ vom 19.2.2013 betreffend Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA, die an die Abteilung C2/3, Multilaterale und EU-Handelspolitik, zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet wurde, möchten wir Ihnen einleitend ein paar Informationen zur Verhandlungsführung seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten (EU-MS) mitteilen und dann auf Ihre Fragen 1 bis 11 eingehen: · ACTA ist ein Handelsübereinkommen. Die Handelspolitik ist in der EU grundsätzlich ein "vergemeinschafteter" Bereich. · Das Verhandlungsmandat für ACTA wurde daher auf EU-Ebene erteilt und die Europäische Kommission (EK) vertrat die EU in den Verhandlungsrunden sowie die EU Präsidentschaft die MS für die vor dem Vertrag v. Lissabon noch in ausschließlicher Zuständigkeit der MS liegenden Bereiche (insbesondere strafrechtliche Bestimmungen). · Österreich hatte im Verhandlungszeitraum nicht die EU-Präsidentschtsrolle inne. · Am 14. April 2008 erfolgte die Erteilung des Verhandlungsmandates zu ACTA durch den Rat der Europäischen Union. · Die Festlegung der EU Position erfolgte primär in den zuständigen Ratsausschüssen in Brüssel: · Die EU-MS waren gemäß Vertrag v. Lissabon, Art. 207 AEUV, laufend in die Verhandlungen eingebunden (Trade Policy Committee - TPC; früher EU-Ausschuss nach Art. 133 EGV). · Zusätzlich wurden die EU-MS via die übrigen inhaltlich berührten Ratsausschüsse, z.B. "Geistiges Eigentum" und "Zollunion" sowie in formellen und informellen Treffen eingebunden. Dazu diente auch eine sog. "Friends of Precidency" Gruppe, die die EU Haltung betr. "strafrechtliche Bestimmungen" diskutierte und abstimmte. Diese ressortiert zum BMJ. · Das BMWFJ war für die Koordination in Österreich federführend zuständig, weil ACTA ein Handelsübereinkommen ist. Das BMJ jedoch hat die fachliche Kompetenz betreffend "strafrechtliche Durchsetzung", "zivilrechtliche Durchsetzung", Urheberrecht und "Durchsetzung des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld "; "Grenzmaßnahmen" ressortieren inhaltlich zum BMF. Das BMVIT ist zuständig für Marken- und Patentrecht sowie den Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen (GIs). Das BMI hat die fachliche Kompetenz, sofern polizeiliche Maßnahmen betroffen sind. Das BMeiA ist laut Bundesministeriengesetz für die Einbringung der Ministerrratsvorträge zuständig. · Eine Teilnahme an den Verhandlungen erfolgte daher nicht bei allen Verhandlungsrunden; österreichische Vertreter konnten dort ggf. nur in der EU Koordination das Wort ergreifen. · Teilnahme an den Verhandlungsrunden erfolgte durch folgenden Personen: · Erste Runde in Genf: durch 2 Mitglieder der ÖV Genf · Zweite Runde in Washington: 1 Mitglied der ÖB Washington · Sechste Runde in Seoul: 2 Mitglieder der ÖB Seoul · Neunte Runde in Luzern: 1 Mitglied des BMWFJ · Elfte Runde in Tokio: 1 Mitglied der ÖB Tokio · Die nunmehr öffentlich zugänglichen Dokumente i.Z.m den 11 Verhandlungsrunden können über folgendes Link abgerufen werden: http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/THEM… Wir hoffen, sehr geehrter Herr Lohninger, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können, und verbleiben, mit freundlichen Grüßen,