Sehr
geehrtAntragsteller/in
bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 19.03.2025 sowie vom 16.10.2025, mit denen Sie gemäß §§ 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz um Informationen zu Investitionsförderungen für die Errichtung von Schweineställen ersuchen, darf Folgendes mitgeteilt werden:
1. Allgemeine Auszahlungen aus den Investitionsförderungen
Die landwirtschaftlichen Investitionsförderungen werden im Rahmen der Maßnahme 4.1.1 (Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020, inklusive Übergangsjahre) sowie ab 2023 im Rahmen der Intervention 73-01 des GAP-Strategieplans 2023–2027 (Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung) abgewickelt.
Die im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt aus diesen Maßnahmen ausbezahlten Mittel stellen sich wie folgt dar:
* 2023: 7.365 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 165,90 Mio.
* 2024: 5.180 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 103,61 Mio.
Quelle: Grüner Bericht, Tabelle 5.2.2.1, AMA, BMLUK
Eine statistische Aufschlüsselung nach Investitionsart und Tierkategorie ist derzeit nur für die Periode 2014–2020 möglich. Für den Schweinebereich ergibt sich Folgendes:
* 2023: 228 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 6,82 Mio.
* 2024: 126 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 3,59 Mio.
Quelle: Grüner Bericht, Tabelle 5.2.2.19, AMA, BMLUK
Diese Zahlen umfassen sowohl Neubauten als auch Zu- und Umbauten sowie technische Einrichtungen. Die Förderstatistik für 2025 wird voraussichtlich Anfang 2026 vorliegen.
Ein Vergleich der jährlichen Entwicklung zeigt eine deutliche Zunahme der Investitionen in besonders tierfreundliche Stallbauten, insbesondere ab dem Jahr 2020. Während deren Anteil an der Fördersumme 2015 noch bei rund 29 % lag, stieg dieser kontinuierlich auf 76 % im Jahr 2024. Gleichzeitig ging der Anteil des Basisstandards zurück. Die Entwicklung zeigt, dass die Fördermaßnahmen im Schweinesektor ihre Lenkungswirkung erreichen. Immer mehr Betriebe investieren in tierwohlfreundliche Haltungssysteme.
2. Förderungen des gesetzlichen Mindeststandard
Seit 1. Jänner 2023 sind nur mehr neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern förderbar, sofern sie mindestens dem Basisstandard entsprechen. Vor diesem Hintergrund wurden keine Projekte gefördert, die lediglich den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen.
Eine Aufschlüsselung nach Tierwohl-Systemen (z. B. „TW60“, „TW100“) ist nicht möglich, da diese Kennzeichnung nicht Bestandteil der Förderstatistik ist.
3. Budgetmittel
Für die Periode 2014–2020 (inkl. Übergangsjahre bis Ende 2024) wurden in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung insgesamt EUR 1.037,7 Mio. über alle Sektoren und Fördergegenstände hinweg ausbezahlt. Für die Periode 2023-2027 stehen EUR 606,02 Mio. zur Verfügung. Ein Ringfencing für spezifische Sektoren erfolgt nicht.
Die entsprechenden Jahresauszahlungen finden Sie im Grünen Bericht, Tabelle 5.2.2.1 („Auszahlungen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“) sowie ergänzend in Tabelle 5.2.2.19 („Investitionsförderung nach Betriebsformen“), abrufbar unter:
https://gruenerbericht.at
4. Informationsquellen und Rechtsgrundlagen
* Österreichisches Programm LE 14-20 – Text nach 12. Programmänderung (Version 13.0) (
https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…)
* Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 (
https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…)
* GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 (
https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…)
* Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen (
https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…
Freundliche Grüße