Nichtbeantwortung einer Anfrage
Am 23.09.2014 habe ich beim BMI folgendes angefragt:
"Mich würde interessieren, in welchen Niederösterreichischen Gemeinden jeweils wieviele Asylwerber untergebracht sind."
Darauf erhielt ich am 20.12.2014 folgendes Antwortschreiben:
"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.9.2014 an den Bürgerservice des BM.I, welches
zuständigkeitshalber an die ho. Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung)
weitergeleitet wurde, darf ausgeführt werden, dass seit 1. Mai 2004 die
Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (GVV) angewendet wird, welche
insbesondere die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern in der
Grundversorgung regelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung
für Asylwerber im Zulassungsverfahren, die Versorgung der übrigen hilfs- und
schutzbedürftigen Fremden sowie der damit zusammenhängende operative Bereich wurde in
den Bundesländern der jeweils zuständigen Landesregierung überantwortet.
In diesem Sinne wurde Ihre Anfrage daher der Grundversorgungsstelle des Landes
Niederösterreich, per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>, zur Kenntnis gebracht
wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Gernot Maier "
Warum habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. April 2015
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28. Mai 2015
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