Nichtbeantwortung einer Anfrage

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Am 23.09.2014 habe ich beim BMI folgendes angefragt:

"Mich würde interessieren, in welchen Niederösterreichischen Gemeinden jeweils wieviele Asylwerber untergebracht sind."

Darauf erhielt ich am 20.12.2014 folgendes Antwortschreiben:

"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.9.2014 an den Bürgerservice des BM.I, welches
zuständigkeitshalber an die ho. Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung)
weitergeleitet wurde, darf ausgeführt werden, dass seit 1. Mai 2004 die
Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (GVV) angewendet wird, welche
insbesondere die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern in der
Grundversorgung regelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung
für Asylwerber im Zulassungsverfahren, die Versorgung der übrigen hilfs- und
schutzbedürftigen Fremden sowie der damit zusammenhängende operative Bereich wurde in
den Bundesländern der jeweils zuständigen Landesregierung überantwortet.
In diesem Sinne wurde Ihre Anfrage daher der Grundversorgungsstelle des Landes
Niederösterreich, per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>, zur Kenntnis gebracht
wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
Mag. Gernot Maier "

Warum habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2015
  • Frist
    28. Mai 2015
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Nichtbeantwortung einer Anfrage [#339]
Datum
2. April 2015 14:21
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Am 23.09.2014 habe ich beim BMI folgendes angefragt: "Mich würde interessieren, in welchen Niederösterreichischen Gemeinden jeweils wieviele Asylwerber untergebracht sind." Darauf erhielt ich am 20.12.2014 folgendes Antwortschreiben: "Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.9.2014 an den Bürgerservice des BM.I, welches zuständigkeitshalber an die ho. Abteilung III/9 (Grundversorgung und Bundesbetreuung) weitergeleitet wurde, darf ausgeführt werden, dass seit 1. Mai 2004 die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (GVV) angewendet wird, welche insbesondere die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern in der Grundversorgung regelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerber im Zulassungsverfahren, die Versorgung der übrigen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sowie der damit zusammenhängende operative Bereich wurde in den Bundesländern der jeweils zuständigen Landesregierung überantwortet. In diesem Sinne wurde Ihre Anfrage daher der Grundversorgungsstelle des Landes Niederösterreich, per E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> zur Kenntnis gebracht wurde. Mit freundlichen Grüßen Für die Bundesministerin: Mag. Gernot Maier " Warum habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten? Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nichtbeantwortung einer Anfrage" vom 02.04.2015 (#339) wurde von Ih…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Nichtbeantwortung einer Anfrage [#339]
Datum
3. August 2015 14:44
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nichtbeantwortung einer Anfrage" vom 02.04.2015 (#339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesregierung Niederösterreich
Asylwerber in Gemeinden Stand 4.8.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend wird Ihnen wunschgemäß eine aktuell…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
Asylwerber in Gemeinden Stand 4.8.2015
Datum
4. August 2015 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend wird Ihnen wunschgemäß eine aktuelle Liste , aus der ersichtlich ist, wie viele Asylwerber in welchen niederösterreichischen Gemeinden unterbracht sind, übermittelt. Entschuldigen Sie bitte die lange Wartezeit. Mit freundlichen Grüßen