eCards und eCard-Ersatzbelege "Nicht Österreicher" Anzahl und Kosten seit 2015

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Bundesregierung (+Vorgängerregierung) hat in den letzten 5 Jahren zusätzliche 50 Milliarden an Staatsschulden angehäuft.
Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober 2024 mehr als 319,5 Millionen Euro. Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose.

Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 der Sozialversicherung und dem Monitoringsbericht der Zielsteuerung – Gesundheit 2023 (abgenommen Sommer 2024) sucht man die Wörter „Flüchtling, Asylant, Ausländer“ oder „Staatsbürgerschaft“ vergeblich.

eCards und eCard-Ersatzbelege für Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten scheinen ein Staatsgeheimnis zu sein. Wird die zukünftige Bundesregierung dazu handeln?
Die hochverschuldeten Gesundheitskassen verschweigen die Anzahl der Nichtösterreicher ohne Staatsbürgerschaft und Wahlrecht die in Besitz einer gültigen eCard oder eines eCard-Ersatzbeleges sind und damit die Höhe der Versicherungsleistungen dieser Personengruppe (die nie in das Versicherungssystem eingezahlt haben). Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg“, der im Zuge der Erfassung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird. Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte oder anderen Berechtigungen).

Ich richte daher folgende Fragen dazu an das Gesundheitsministerium und den Dachverband der Sozialversicherungsträger der auch zu 100% Gesellschafter bei Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. – SVC ist. Österreichische Sozialversicherung unterliegt der Aufsicht des Bundes. Aufsichtsbehörde des Dachverbandes ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1. Rechtsgrundlage dieser Aufsicht sind die §§ 448 ff. ASVG.

• Wie viele solcher eCards und eCard-Ersatzbelege wurden in den letzten 5 Jahren an Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten an den Registrierungsstellen für Versicherte ausgestellt?

• Wie viele Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind seit 2015 registriert beim Dachverbandes der Sozialversicherungsträger und bei den anderen österreichischen Gesundheitskassen registriet?

• Wie viele eCards und eCard-Ersatzbelege wurden an geflüchtete und vertriebene aus der Ukraine die in Österreich Schutz suchten ausgestellt?

• Wie viele Menschen mit gültiger Aufenthaltskarte und einen eCard-Ersatzbeleg oder eCard sind in Österreich somit auf Steuerzahlerkosten voll krankenversichert?

Alle diese Versicherten die niemals in das österreichische Krankensystem einbezahlt haben, haben per Verordnung der Bundesregierung Anspruch auf

• Sachleistungen
• ärztliche Hilfe
• Heilmittel
• Heilbehelfe

Ukrainische Flüchtlinge sind zudem noch auf Grund ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Bezahlung von Rezeptgebühren, sowie Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit.

• Wieviel Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind aktuell von der Rezeptgebühr befreit?

Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose.

• Wie hoch sind die Gesamtkosten der Versorgung auf Grundlage von ausgestellten eCards und eCard-Ersatzbelege für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

Bereits mehr als 7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt. Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch. Seit 1.1.2020 werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen (Stand November 2023). Die Prüfung der Identität von Patientinnen und Patienten ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich.

• Wie viele eCards in Österreich sind derzeit immer noch ohne Foto

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. April 2025
  • Frist
    8. Juni 2025
  • 2 Follower:innen
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
Betreff
eCards und eCard-Ersatzbelege "Nicht Österreicher" Anzahl und Kosten seit 2015 [#3391]
Datum
13. April 2025 09:17
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Bundesregierung (+Vorgängerregierung) hat in den letzten 5 Jahren zusätzliche 50 Milliarden an Staatsschulden angehäuft. Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober 2024 mehr als 319,5 Millionen Euro. Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose. Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 der Sozialversicherung und dem Monitoringsbericht der Zielsteuerung – Gesundheit 2023 (abgenommen Sommer 2024) sucht man die Wörter „Flüchtling, Asylant, Ausländer“ oder „Staatsbürgerschaft“ vergeblich. eCards und eCard-Ersatzbelege für Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten scheinen ein Staatsgeheimnis zu sein. Wird die zukünftige Bundesregierung dazu handeln? Die hochverschuldeten Gesundheitskassen verschweigen die Anzahl der Nichtösterreicher ohne Staatsbürgerschaft und Wahlrecht die in Besitz einer gültigen eCard oder eines eCard-Ersatzbeleges sind und damit die Höhe der Versicherungsleistungen dieser Personengruppe (die nie in das Versicherungssystem eingezahlt haben). Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg“, der im Zuge der Erfassung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird. Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte oder anderen Berechtigungen). Ich richte daher folgende Fragen dazu an das Gesundheitsministerium und den Dachverband der Sozialversicherungsträger der auch zu 100% Gesellschafter bei Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. – SVC ist. Österreichische Sozialversicherung unterliegt der Aufsicht des Bundes. Aufsichtsbehörde des Dachverbandes ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1. Rechtsgrundlage dieser Aufsicht sind die §§ 448 ff. ASVG. • Wie viele solcher eCards und eCard-Ersatzbelege wurden in den letzten 5 Jahren an Ausländer, Flüchtlinge und Asylanten an den Registrierungsstellen für Versicherte ausgestellt? • Wie viele Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind seit 2015 registriert beim Dachverbandes der Sozialversicherungsträger und bei den anderen österreichischen Gesundheitskassen registriet? • Wie viele eCards und eCard-Ersatzbelege wurden an geflüchtete und vertriebene aus der Ukraine die in Österreich Schutz suchten ausgestellt? • Wie viele Menschen mit gültiger Aufenthaltskarte und einen eCard-Ersatzbeleg oder eCard sind in Österreich somit auf Steuerzahlerkosten voll krankenversichert? Alle diese Versicherten die niemals in das österreichische Krankensystem einbezahlt haben, haben per Verordnung der Bundesregierung Anspruch auf • Sachleistungen • ärztliche Hilfe • Heilmittel • Heilbehelfe Ukrainische Flüchtlinge sind zudem noch auf Grund ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Bezahlung von Rezeptgebühren, sowie Selbstbehalten für Heilbehelfe oder Hilfsmittel befreit. • Wieviel Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind aktuell von der Rezeptgebühr befreit? Rund 1,7 Milliarden Euro Verluste wird die Österreichische Gesundheitskasse bis 2024 anhäufen, so ihre eigene Prognose. • Wie hoch sind die Gesamtkosten der Versorgung auf Grundlage von ausgestellten eCards und eCard-Ersatzbelege für Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft? Bereits mehr als 7 Millionen e-cards mit Foto ausgestellt. Die meisten Versicherten bekommen ihre neue e-card automatisch. Seit 1.1.2020 werden alle neuen e-cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen. Schon mehr als 7 Millionen Versicherte haben ihre neuen e-cards mit Foto zugestellt bekommen (Stand November 2023). Die Prüfung der Identität von Patientinnen und Patienten ist mit einem Foto auf der e-card nun deutlich rascher und einfacher möglich. • Wie viele eCards in Österreich sind derzeit immer noch ohne Foto
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Herbert Unger Anfragenr: 3391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3391/ Postanschrift Herbert Unger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Unger (Zertifizierter Datenschutzbeauftragter)