Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025

Anfrage an: Stadt Graz

1.a Auf welcher Grundlage wird die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (Waffenstillstand ab 8. Mai 1945) immer wieder als „Ende des Zweiten Weltkriegs“ bezeichnet?
1.b Der historischen Korrektheit halber müsste immer „in Europa“ dazu gesagt oder geschrieben werden (nicht nur manchmal), da der Zweite Weltkrieg erst mit der Kapitulation Japans im September 1945 nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki beendet worden ist. Warum wird das meistens nicht gemacht?

2.a Auf welcher Grundlage wird diese bedingungslose Kapitulation als “Befreiung Österreichs von der NS-Diktatur“ bezeichnet, obwohl mit dieser „Befreiung“ eine zehn Jahre lang andauernde Besatzungszeit begonnen hat?
2.b Mit der Bezeichnung „Befreiung“ wird grundsätzlich Positives in Verbindung gebracht. Soll damit das Verhalten der „Befreier“ schön geredet sowie deren Taten verharmlost werden (Plünderungen an der (zivilen) Bevölkerung, körperliche Misshandlungen, usw.)?
2.c Wie würden diese Aussagen gegenüber Menschen klingen, die das Jahr 1945 als jugendliche Frauen oder Männer persönlich erlebt haben oder ist es bei solchen Aussagen einfach nur hilfreich, dass mittlerweile fast alle verstorben sind?
2.d Wie lässt sich diese „Befreiung“ mit dem Grazer Freiheitsdenkmal, welches an das Ende der Besatzungszeit in Österreich erinnern soll, vereinbaren? Oder soll dieses Denkmal in näherer Zukunft beseitigt werden?

3. Zum Thema Festveranstaltung der Stadt Graz am 9. Mai 2025:
3.a Warum wird auch hier von „Befreiung“ gesprochen?
3.b Wie kann im Jahr 2025 nach der unsäglichen Corona-Zeit mit nachweislich diktatorischen und faschistoiden Auswüchsen (Lockdown, Ausgangsbeschränkung, Testpflicht, Impfpflicht, usw.) noch von „80 JAHRE BEFREIUNG – NIE WIEDER FASCHISMUS – NIE WIEDER KRIEG“ gesprochen werden?
3.c Wie kann im Jahr 2025 „Nie wieder Krieg“ gesagt werden, wenn zur Zeit kriegerische Handlungen in Europa gutgeheißen und Leute, die sich für Frieden einsetzen wollen, diffamiert werden?
3.d Warum werden zu dieser Veranstaltung „Künstler“ zweifelhaften Rufs eingeladen (Drogenkarriere, offizielle Sympathien bzw. Wahlaufruf für den Rechtsnachfolger der diktatorischen Mauermörderpartei SED also „Die Linke“)?
3.e Gibt es in diesem Zusammenhang gesehen etwa gute und böse Diktaturen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2025
  • Frist
    17. Juni 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
22. April 2025 16:31
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1.a Auf welcher Grundlage wird die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (Waffenstillstand ab 8. Mai 1945) immer wieder als „Ende des Zweiten Weltkriegs“ bezeichnet? 1.b Der historischen Korrektheit halber müsste immer „in Europa“ dazu gesagt oder geschrieben werden (nicht nur manchmal), da der Zweite Weltkrieg erst mit der Kapitulation Japans im September 1945 nach den Atombombenabwürfen auf Hiroshima und Nagasaki beendet worden ist. Warum wird das meistens nicht gemacht? 2.a Auf welcher Grundlage wird diese bedingungslose Kapitulation als “Befreiung Österreichs von der NS-Diktatur“ bezeichnet, obwohl mit dieser „Befreiung“ eine zehn Jahre lang andauernde Besatzungszeit begonnen hat? 2.b Mit der Bezeichnung „Befreiung“ wird grundsätzlich Positives in Verbindung gebracht. Soll damit das Verhalten der „Befreier“ schön geredet sowie deren Taten verharmlost werden (Plünderungen an der (zivilen) Bevölkerung, körperliche Misshandlungen, usw.)? 2.c Wie würden diese Aussagen gegenüber Menschen klingen, die das Jahr 1945 als jugendliche Frauen oder Männer persönlich erlebt haben oder ist es bei solchen Aussagen einfach nur hilfreich, dass mittlerweile fast alle verstorben sind? 2.d Wie lässt sich diese „Befreiung“ mit dem Grazer Freiheitsdenkmal, welches an das Ende der Besatzungszeit in Österreich erinnern soll, vereinbaren? Oder soll dieses Denkmal in näherer Zukunft beseitigt werden? 3. Zum Thema Festveranstaltung der Stadt Graz am 9. Mai 2025: 3.a Warum wird auch hier von „Befreiung“ gesprochen? 3.b Wie kann im Jahr 2025 nach der unsäglichen Corona-Zeit mit nachweislich diktatorischen und faschistoiden Auswüchsen (Lockdown, Ausgangsbeschränkung, Testpflicht, Impfpflicht, usw.) noch von „80 JAHRE BEFREIUNG – NIE WIEDER FASCHISMUS – NIE WIEDER KRIEG“ gesprochen werden? 3.c Wie kann im Jahr 2025 „Nie wieder Krieg“ gesagt werden, wenn zur Zeit kriegerische Handlungen in Europa gutgeheißen und Leute, die sich für Frieden einsetzen wollen, diffamiert werden? 3.d Warum werden zu dieser Veranstaltung „Künstler“ zweifelhaften Rufs eingeladen (Drogenkarriere, offizielle Sympathien bzw. Wahlaufruf für den Rechtsnachfolger der diktatorischen Mauermörderpartei SED also „Die Linke“)? 3.e Gibt es in diesem Zusammenhang gesehen etwa gute und böse Diktaturen?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Stadt Graz
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Von
Stadt Graz
Betreff
Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
23. April 2025 09:13
Status
Warte auf Antwort
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurde von Ihnen nicht i…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
23. Juni 2025 08:39
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Graz
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Von
Stadt Graz
Betreff
: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
23. Juni 2025 10:00
Status
Warte auf Antwort
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr E-Mail. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung und wird innerhalb der 8…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
23. Juni 2025 11:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
16,7 KB
image002.png
2,0 KB
image003.png
2,2 KB
image004.png
2,0 KB
image005.png
1,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr E-Mail. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung und wird innerhalb der 8-wöchigen Beantwortungsfrist bis zum 07.07.2025 erledigt. Sollten Sie bis dahin von der zuständigen Magistratsabteilung noch keine Beantwortung erhalten haben, wenden Sie sich bitte gerne direkt an mich. mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurde von Ihnen nicht i…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
4. September 2025 10:42
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wird es da jemals antworten geben? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Präsidialabteilung weitergeleitet und entspr…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: [von EXTERN] AW: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
4. September 2025 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage an die zuständige Präsidialabteilung weitergeleitet und entsprechend urgiert. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
'Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurd…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: [von EXTERN] AW: Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025 [#3394]
Datum
29. September 2025 15:20
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
'Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Gedenkjahr 2025: graz.at/gedenkjahr2025" vom 22.04.2025 (#3394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Denn: Die Fragen zu den Kosten (Kosten für: "Gedenkjahr 2025 - 80 Jahre Befreiung: Festveranstaltung am 9. Mai 2025 (Schloßbergbühne Kasematten)", Anfrage #3408) sind pünktlich und vorbildlich beantwortet worden. Jedoch interessanterweise doppelt (per Email wie auch per Postbrief). Diese Fragen (Anfrage #3394) beziehen sich nicht auf die Kosten, sondern auf die Motive hinter dieser Veranstaltung, diversen unverständlichen Informationen sowie zweifelhaften Personen, die Teil dieser Veranstaltung waren (z.B. Konstantin Wecker, der es mit seiner Drogenkarriere sogar zu einer Textzeile in einem Lied der EAV gebracht hat). Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Graz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Graz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2025
Status
Anfragesteller/in
AW: Postbrief mit der "Anfragebeantwortung" [#3394] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe das Antwortschreiben au…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Postbrief mit der "Anfragebeantwortung" [#3394]
Datum
13. Oktober 2025 09:01
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe das Antwortschreiben auf meine Anfrage mit der Post erhalten. Dieser Brief ist mit dem Poststempel auf 2. Oktober 2025 datiert. Die Anfragebeantwortung beschränkt sich dabei darauf, dass es keine Antworten gibt, weil nicht durch das Auskunftspflichtgesetz gedeckt. Das soll so sein und stellt kein Problem dar. Nur: 1. Wie kann es sein, dass mit dem Datum 2.10.2025 (Poststempel) eine Brief verschickt wird, in dem als Datum der 30. April 2025 angegeben wird? 2. Dieser 30. April ist auch in der digitalen Signatur so angegeben. Wie passt das zum 2. Oktober? 3. Weiters wird auf das Auskunftspflichtgesetz Bezug genommen, das zwar Ende April noch gegolten hat, aber seit September obsolet ist. 4. Gibt es dafür eine Erklärung? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: Postbrief mit der "Anfragebeantwortung" [#3394]
Ein Zusatz zur vorigen Nachricht:, ich zitiere aus einer E-Mai…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Postbrief mit der "Anfragebeantwortung" [#3394]
Datum
17. Oktober 2025 09:59
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ein Zusatz zur vorigen Nachricht:, ich zitiere aus einer E-Mail-Antwort der RTR: "Amtssignaturen sind elektronische Signaturen oder Siegel. Diese bestehen zum Teil aus versteckten Daten, die im Ausdruck des Dokuments (oder in einem Scan oder Foto des Ausdrucks) nicht vorhanden sind. Eine Prüfung elektronischer Signaturen oder Siegel unter https://www.signaturpruefung.gv.at/ ist daher nur anhand des elektronischen Originaldokuments möglich. Damit auch die Authentizität von Dokumenten in Papierform geprüft werden kann, müssen Behörden ein Verfahren zur Verifizierung der von ihnen amtssignierten Dokumente anbieten. Beispielsweise bieten viele Behörden an, die Echtheit der von ihnen ausgestellten Dokumente nach Vorlage des Papierausdrucks oder eines Scans zu bestätigen. Gemäß § 20 E-GovG (https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/1…) sind Behörden überdies verpflichtet, in amtssignierte Dokumente einen Hinweis auf das Verfahren der Verifizierung aufzunehmen. Der Hinweis der Stadt Graz, wonach Informationen zur Prüfung unter https://www.signaturpruefung.gv.at/ zu finden seien, ist in Bezug auf ausgedruckte Dokumente irreführend. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an die Stadt Graz zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr RTR-Team Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Austria" * Nachdem hier Postdatum und Briefdatum weit auseinander sind: Gibt es auch das amtssignierte Original-PDF? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in