Spesenabrechnung

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte senden Sie mir eine Aufstellung aller Belege, die Mandatare des österr. Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) gemäß § 10. Abs. 1 Bundesbezügegesetz im Jahr 2014 zwecks Rückvergütung eingereicht haben.
Bitte gliedern Sie die Aufstellung nach Monaten und einzelnen Abgeordneten und inkludieren Sie sowohl Summe als auch Bezeichnung für jede mittels Beleg abgerechnete Leistung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juni 2015
  • Frist
    30. Juli 2015
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Jakob Weichenberger (ORF)
Bitte senden Sie mir eine Aufstellung aller Belege, die Mandatare des österr. Parlaments (Nationalrat und Bundesra…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Jakob Weichenberger (ORF)
Betreff
Spesenabrechnung [#380]
Datum
4. Juni 2015 04:13
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort
Bitte senden Sie mir eine Aufstellung aller Belege, die Mandatare des österr. Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) gemäß § 10. Abs. 1 Bundesbezügegesetz im Jahr 2014 zwecks Rückvergütung eingereicht haben. Bitte gliedern Sie die Aufstellung nach Monaten und einzelnen Abgeordneten und inkludieren Sie sowohl Summe als auch Bezeichnung für jede mittels Beleg abgerechnete Leistung.
Jakob Weichenberger ORF <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Weichenberger ORF << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Weichenberger, ich bitte um Verständnis, wenn die Parlamentsdirektion die von Ihnen gewünschte…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
AW: Spesenabrechnung [#380]
Datum
8. Juni 2015 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weichenberger, ich bitte um Verständnis, wenn die Parlamentsdirektion die von Ihnen gewünschten Auflistungen aus Gründen des Datenschutzes nicht zur Verfügung stellen kann. Sie können aber versichert sein, dass seitens der Parlamentsdirektion die vorgelegten Belege genau geprüft werden. Grundsätzlich ist eine Diätenabrechnung nur gegen die Vorlage von Belegen möglich, wobei es einen Spesendeckel gibt. Er beträgt für Abgeordnete, die weniger als eine Stunde zum Parlament anreisen müssen, 12 % des Gehalts eines Bundesbeamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A1, Gehaltsstufe 16 (derzeit also 524,05 €). Für jede weitere halbe Stunde Anreisezeit erhöht sich der Deckel um 6 Prozentpunkte (bis maximal 5 Stunden). Darüber hinaus gehende Spesen werden ausschließlich dann vergütet, wenn Mitglieder des Nationalrats bzw. des Bundesrats im Auftrag