G7 Gipfel in Elmau - Kosten für Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sind wegen des G7 Gipfels im bayrischen Elmau österreichische Behörden oder Subunternehmer von Behörden betroffen; wenn ja, wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese Kosten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juni 2015
  • Frist
    31. Juli 2015
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Grete Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Grete Otto
Betreff
G7 Gipfel in Elmau - Kosten für Österreich [#382]
Datum
5. Juni 2015 13:25
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sind wegen des G7 Gipfels im bayrischen Elmau österreichische Behörden oder Subunternehmer von Behörden betroffen; wenn ja, wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese Kosten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Grete Otto <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Grete Otto
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Otto! Wir dürfen Ihre Anfrage per E-Mail wie folgt beantworten: Die Aufrechterhaltung der öffent…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
G7 Gipfel in Elmau - Kosten für Österreich [#382]
Datum
8. Juni 2015 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Otto! Wir dürfen Ihre Anfrage per E-Mail wie folgt beantworten: Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist ein Grundanliegen der Polizei. Das gilt bei allen Veranstaltungen und Großereignissen, wie etwa bei der Fußball-Europameisterschaft 2008, der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 oder auch bei Staatsbesuchen. Wie bei vergangenen G7 bzw. G8-Gipfeln ist auch heuer mit Demonstrationen, die leider nicht immer friedlich verlaufen, zu rechnen. Daher kommt die Polizei ihrer Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung und des Eigentums, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie die Gewährleistung des Versammlungsrechts für friedlichen Protest nach. Freie Meinungsäußerung und die Abhaltung von Kundgebungen und Demonstrationen ist ein demokratisches Recht, das auch im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel gewahrt wird. Die tatsächlichen Einsatzkosten können zum derzeitigen Stand nicht beziffert werden, da der polizeiliche Einsatz erst begonnen hat und die Kosten von zahlreichen, derzeit unbekannten Faktoren, wie zum Beispiel dem tatsächlichen Personaleinsatz abhängig sind. Mit freundlichen Grüßen
Grete Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre rasche Reaktion. Leider kann ich darin keine Antwort sehen. Der Gipf…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Grete Otto
Betreff
AW: G7 Gipfel in Elmau - Kosten für Österreich [#382]
Datum
8. Juni 2015 10:10
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre rasche Reaktion. Leider kann ich darin keine Antwort sehen. Der Gipfel findet in der BRD statt - warum muss Österreich bei der Sicherung mitwirken? Bitte um die Bekanntgabe der Kosten, sobald der G7 in Elmau beendet und abgerechnet ist. Und bitte auch um Mitteilung, wer für die entstandenen Kosten aufkommt. Danke ... Mit freundlichen Grüßen Grete Otto Anfragenr: 382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Grete Otto