Erwerbsunfähigkeitspension

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich möchte gerne wissen wieviel Beamte im Jahr 2013 in die Erwerbsunfähigkeitspension geschickt wurden. Weiters würde ich gerne das Verhältnis zwischen bewilligten bzw. nicht bewilligten Entscheidungen sowie den Altersdurchschnitt der Beamte diese Pension betreffend, erfahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2015
  • Frist
    22. August 2015
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Robert Riedmüller
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Riedmüller
Betreff
Erwerbsunfähigkeitspension [#388]
Datum
27. Juni 2015 17:23
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich möchte gerne wissen wieviel Beamte im Jahr 2013 in die Erwerbsunfähigkeitspension geschickt wurden. Weiters würde ich gerne das Verhältnis zwischen bewilligten bzw. nicht bewilligten Entscheidungen sowie den Altersdurchschnitt der Beamte diese Pension betreffend, erfahren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Robert Riedmüller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Riedmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Riedmüller
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Riedmüller, vorerst erlauben wir uns festzuhalten, dass – obwohl mit dem Sozialministerium o…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Erwerbsunfähigkeitspension [#388]
Datum
30. Juni 2015 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Riedmüller, vorerst erlauben wir uns festzuhalten, dass – obwohl mit dem Sozialministerium oft eine grundsätzliche Zuständigkeit für alle Pensionen verbunden wird – sich die Zuständigkeit des Sozialresorts ausschließlich auf die gesetzliche Pensionsversicherung (Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende, Freiberufler, Bauern) bezieht. Für die Regelungen der Beamten ist auf Bundesebene das Bundeskanzleramt bzw. für die Landesbeamten sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Mit freundlichen Grüßen