Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß §10 BBezG

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie hoch waren die Aufwendungen des Parlaments für die Vergütung von Aufwendungen nach §10 BBezG im Jahr 2014. (Sollten sie diese Zahlen noch nicht haben, bezieht sich die Anfrage auf das letzte verfügbare Jahr)

Ich darf sie um eine Aufschlüsselung nach:

1. Fahrtkosten
a. Kilometergeld
b. Taxi
c. Bahn
d. ÖV
e. Sonstige Fahrtkosten
2. Aufenthaltskosten
a. Hotel
b. Wohnkosten
3. Bürokosten
a.Büromiete
b.Betriebskosten
c. Büroeinrichtung
d. Arbeitsmittel
e. Instandhaltungskosten
f. Büromaterial
g. Portospesen
h. Telefon, Fax-Internetkosten
i. Handykosten
j. Sonstige Bürokosten
4. Fachliteratur
5. Fortbildungskosten
6. Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
7. Spenden
a. Geldspenden
b. Sachspenden
8. Eintrittskarten
9. Prefssefotos
10. Inserate
11. Telefonkosten im Wohnverband
12. Auslandsreisen

bitten.

Sollten sie diese Daten auch aufgeschlüsselt nach Fraktionszugehörigkeit haben, bitte ich sie ebenfalls um Übermittlung dieser Daten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    26. August 2015
  • 0 Follower:innen
Martin Thür
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß §10 BBezG [#389]
Datum
30. Juni 2015 10:40
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie hoch waren die Aufwendungen des Parlaments für die Vergütung von Aufwendungen nach §10 BBezG im Jahr 2014. (Sollten sie diese Zahlen noch nicht haben, bezieht sich die Anfrage auf das letzte verfügbare Jahr) Ich darf sie um eine Aufschlüsselung nach: 1. Fahrtkosten a. Kilometergeld b. Taxi c. Bahn d. ÖV e. Sonstige Fahrtkosten 2. Aufenthaltskosten a. Hotel b. Wohnkosten 3. Bürokosten a.Büromiete b.Betriebskosten c. Büroeinrichtung d. Arbeitsmittel e. Instandhaltungskosten f. Büromaterial g. Portospesen h. Telefon, Fax-Internetkosten i. Handykosten j. Sonstige Bürokosten 4. Fachliteratur 5. Fortbildungskosten 6. Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 7. Spenden a. Geldspenden b. Sachspenden 8. Eintrittskarten 9. Prefssefotos 10. Inserate 11. Telefonkosten im Wohnverband 12. Auslandsreisen bitten. Sollten sie diese Daten auch aufgeschlüsselt nach Fraktionszugehörigkeit haben, bitte ich sie ebenfalls um Übermittlung dieser Daten.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Thür <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Thür
Parlamentsdirektion
WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG Sehr geehrter Herr Thür, Grundsätzlich i…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG
Datum
8. Juli 2015 14:54
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Thür, Grundsätzlich ist eine Vergütung von Aufwendungen im Sinne des § 10 BBezG nur gegen die Vorlage von Belegen möglich, wobei es einen Spesendeckel gibt. Er beträgt für Abgeordnete, die weniger als eine Stunde zum Parlament anreisen müssen, aufgrund der Novelle BGBl I Nr. 65/2015 12% von 98,96% des monatlichen Gehalts eines Bundesbeamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A1, Gehaltsstufe 13 (524,17Euro). Für jede weitere halbe Stunde Anreisezeit erhöht sich der Deckel um weitere 6 Prozentpunkte (bis maximal 5 Stunden). Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden ausschließlich dann vergütet, wenn Mitglieder des Nationalrats bzw. des Bundesrats im Auftrag
Martin Thür
AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
10. August 2015 11:58
An
Parlamentsdirektion
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Antwort und ihre Bemühungen. Ihrer Beantwortung entnehme ich, dass ihnen zumindest die Gesamtsumme der Spesen und die Anzahl der Anträge vorliegt. Wäre es möglich eine Gesamtsumme sowie eine Gesamtanzahl der Anträge zu erhalten, sowie eine Aufschlüsselung nach Fraktionen? Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrter Herr Thür, Ihre …
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
25. August 2015 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thür, Ihre Fragen hinsichtlich der Spesen der Abgeordneten darf ich wie folgt beantworten:  Die Gesamtsumme der ausbezahlten Spesen an Nationalratsabgeordnete und BundesrätInnen betrug im Jahr 2014 ca. 3.134.500 €.  Insgesamt lagen der Parlamentsdirektion 2301 Anträge vor. Mit freundlichen Grüßen
Martin Thür
AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrte Damen und Herre…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
25. August 2015 15:38
An
Parlamentsdirektion
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Ist es möglich die Anzahl der Anträge und deren Summen nach Parlamentsfraktionen aufzuschlüsseln? Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Martin Thür
AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrte Damen und H…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
24. November 2015 14:02
An
Parlamentsdirektion
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Antwort erhalten, deshalb darf ich sie noch einmal um die Beantwortung meiner Anfrage erinnern: Ist es möglich die Anzahl der Anträge und deren Summen nach Parlamentsfraktionen aufzuschlüsseln? Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrter Herr Thür,…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
24. November 2015 15:07
Status
Sehr geehrter Herr Thür, sie haben heute beim BürgerInnenservice die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 10. August urgiert. Vielleicht ist unsere Beantwortung vom 25. August untergegangen. Ich schicke Ihnen diese noch einmal:
Martin Thür
AW: AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrt<< …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
AW: AW: AW: AW: WG: M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
24. November 2015 15:22
An
Parlamentsdirektion
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre prompte Antwort, die Antwort hatte ich noch, gibt es diesen Betrag aber auch aufgeschlüsselt nach Fraktionen? Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389] Sehr geehrter Herr Thür, der Kostenersa…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
M. Thür_Aufstellung aller vergüteten Aufwendungen gemäß § 10 BBezG [#389]
Datum
26. November 2015 13:41
Status
Sehr geehrter Herr Thür, der Kostenersatz für die Spesen steht den einzelnen Mandatarinnen und Mandataren persönlich zu, nicht den Klubs. Daher erfolgt die Abrechnung auch nur ad personam. Eine Aufschlüsselung nach Klubs erfolgt somit nicht. Mit freundlichen Grüßen