Auskunft zum KI-Pilotprojekt der Wiener Polizei (Lagebildanalyse & Schwerpunktkontrollen)
Im Artikel des Standard (Bericht vom 7. Dezember 2024) wird ein Pilotprojekt der Wiener Polizei erwähnt, bei dem Künstliche Intelligenz zur Analyse tagesaktueller Lagebilder sowie zur Planung von Schwerpunktkontrollen eingesetzt wird.
https://www.derstandard.at/story/300000…
Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Rechtsgrundlagen & Datenschutz
A) Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den KI-Einsatz in diesem Projekt?
B) Gibt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA/DSFA) oder ähnliche Risikoanalyse? Bitte um Übermittlung.
C) Welche internen Richtlinien oder Anweisungen regeln den Einsatz?
2. Projektkern & Funktionsweise
A) Welche Datenarten nutzt die KI und in welcher Form (kurze Beschreibung genügt)?
B) Welche Empfehlungen erzeugt das System (z. B. Orte/Zeitfenster für Kontrollen)?
C) Welche menschliche Stelle überprüft oder bestätigt diese Empfehlungen?
3. Hersteller & Kosten
A) Wer ist Hersteller/Entwickler des Systems?
B) Bisherige Projektkosten (Anschaffung, Pilotbetrieb).
4. Leistungsfähigkeit
A) Dokumentierte Fehlerquoten bzw. Angaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives).
B) Liegt eine interne oder externe Evaluierung des Pilotbetriebs vor? Wenn ja, bitte um Übermittlung.
5. Risiken & Kontrollmechanismen
A) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um algorithmische Verzerrungen (Bias) zu vermeiden?
B) Gibt es Einsatzgrenzen (z. B. bestimmte Bereiche, in denen KI nicht eingesetzt wird)?
C) Welche Protokollierung/Auditierung findet statt, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen?
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der vorhandenen Dokumente, insbesondere:
– Datenschutz-Folgenabschätzung (falls vorhanden),
– kurze technische Projektbeschreibung,
– Evaluierungen/Bewertungen,
– Hersteller-/Kostenunterlagen.
Ergebnis der Anfrage
Ausgangspunkt dieser Anfrage war ein Medienbericht im Standard, wonach die Wiener Polizei ein Pilotprojekt nutzt bzw. testet, bei dem Analysewerkzeuge zur Unterstützung von Schwerpunktkontrollen, Streifendienst und Ressourcenplanung eingesetzt werden. Im Artikel war von KI-gestützter Analyse tagesaktueller Lagebilder die Rede. Genannt wurde dabei insbesondere die Unterstützung bei der Bekämpfung von Straßenkriminalität und die Frage, wo Schwerpunktkontrollen sinnvoll wären.
Die erste Antwort des BMI war sehr ausweichend. Das Ministerium erklärte zunächst, dass bei der österreichischen Polizei keine „Künstliche Intelligenz im Sinne des AI Acts“ zur Planung des Streifendienstes eingesetzt werde. Stattdessen verwies es allgemein auf spezialisierte Analyse- und Auswertungsinstrumente, statistische Auswertungen und festgelegte Kriterien. Auf die ursprünglich gestellten konkreten Fragen zu Rechtsgrundlagen, Projektname, Hersteller, Kosten, Fehlerquoten, Datenschutzfolgenabschätzung, Evaluierung und Kontrollmechanismen wurde damit zunächst kaum eingegangen.
Erst nach einer präzisierenden Nachfrage, in der ausdrücklich nicht mehr nur nach „KI im Sinne des AI Acts“, sondern allgemein nach softwaregestützten Analyse- und Entscheidungsunterstützungssystemen gefragt wurde, bestätigte das BMI erstmals konkreter, dass es ein entsprechendes Vorhaben gibt. Dieses wurde als „Streifendienst/Seriendeliktserkennungstool“ bezeichnet.
In einer weiteren Antwort teilte das BMI mit, dass dieses Projekt von der Abteilung II/BK/4 Kriminalanalyse initiiert wurde. Ziel sei ein Werkzeug für Sicherheitsbehörden, das relevante Informationen so zusammenfasst, dass es die Ressourcenplanung für den Streifen- und Überwachungsdienst unterstützen kann. Dabei sollen Ähnlichkeiten zwischen unterschiedlichen Polizeiakten berechnet, gesucht und angezeigt werden. In weiterer Folge soll das System Deliktsserien automatisch berechnen und nach ähnlichen Delikten suchen können.
Das ist bemerkenswert, weil die anfängliche Darstellung des BMI den Eindruck erweckte, es handle sich lediglich um allgemeine statistische Auswertungen. Tatsächlich geht es laut späterer Antwort aber um ein konkretes Tool zur automatisierten Ähnlichkeitssuche zwischen Polizeiakten und zur Erkennung von Deliktsserien. Ob das rechtlich oder technisch als „KI“ bezeichnet wird, ist für die Transparenzfrage weniger entscheidend als die Tatsache, dass ein analytisches System polizeiliche Planung und Schwerpunktsetzung unterstützen soll.
Zum Projektstatus teilte das BMI mit:
- Das Projekt habe den Status eines „Proof of Concept“ bisher nicht verlassen.
- Eine Pilotphase zur Testung und Evaluierung sei nicht abschließend realisiert worden.
- Der aktuelle Projektstatus sei „On Hold“.
- Es lägen derzeit keine fertiggestellten datenschutzrechtlichen Bewertungen oder Datenschutz-Folgenabschätzungen vor.
- Es gebe eine Vereinbarung mit einem externen Partner.
- Diese Vereinbarung werde jedoch wegen angeblicher sicherheitspolizeilicher Geheimhaltungsinteressen nicht übermittelt.
Auffällig ist, dass viele zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet bleiben. Unklar bleibt insbesondere:
- wer der externe Partner ist,
- welche Kosten bisher entstanden sind,
- welche konkrete technische Methodik verwendet wurde,
- welche Datenkategorien tatsächlich praktisch verarbeitet werden sollten,
- ob personenbezogene Daten betroffen wären,
- welche Teile der Vereinbarung wirklich sicherheitskritisch sind,
- warum keine geschwärzte Fassung der Vereinbarung übermittelt wurde,
- und ob es zumindest Projektunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Präsentationen oder Kostenübersichten gibt, die ohne operative Details offengelegt werden könnten.
Insgesamt zeigt der Verlauf der Anfrage ein deutliches Transparenzproblem: Zunächst wurde sehr eng auf die Frage abgestellt, ob es sich um „KI im Sinne des AI Acts“ handle. Erst durch Nachfragen wurde sichtbar, dass sehr wohl ein konkretes polizeiliches Analyseprojekt existiert. Gleichzeitig bleiben wesentliche Informationen zu externer Beteiligung, Kosten, Datenschutz, Evaluierung und Funktionsweise weiterhin unter Verschluss oder werden nur allgemein beantwortet.
Die Anfrage dient daher der öffentlichen Nachvollziehbarkeit, welche softwaregestützten Analyse- und Entscheidungsunterstützungssysteme im Polizeibereich entwickelt oder getestet werden, welche externen Akteure daran beteiligt sind, welche Daten verarbeitet werden, welche Risiken geprüft wurden und welche Kontrollmechanismen bestehen.
Warte auf Antwort
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Datum8. Dezember 2025
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20. Juni 2026
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