Auskunft zum KI-Pilotprojekt der Wiener Polizei (Lagebildanalyse & Schwerpunktkontrollen)
Im Artikel des Standard (Bericht vom 7. Dezember 2024) wird ein Pilotprojekt der Wiener Polizei erwähnt, bei dem Künstliche Intelligenz zur Analyse tagesaktueller Lagebilder sowie zur Planung von Schwerpunktkontrollen eingesetzt wird.
https://www.derstandard.at/story/300000…
Ich ersuche um Auskunft zu folgenden Punkten:
1. Rechtsgrundlagen & Datenschutz
A) Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den KI-Einsatz in diesem Projekt?
B) Gibt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA/DSFA) oder ähnliche Risikoanalyse? Bitte um Übermittlung.
C) Welche internen Richtlinien oder Anweisungen regeln den Einsatz?
2. Projektkern & Funktionsweise
A) Welche Datenarten nutzt die KI und in welcher Form (kurze Beschreibung genügt)?
B) Welche Empfehlungen erzeugt das System (z. B. Orte/Zeitfenster für Kontrollen)?
C) Welche menschliche Stelle überprüft oder bestätigt diese Empfehlungen?
3. Hersteller & Kosten
A) Wer ist Hersteller/Entwickler des Systems?
B) Bisherige Projektkosten (Anschaffung, Pilotbetrieb).
4. Leistungsfähigkeit
A) Dokumentierte Fehlerquoten bzw. Angaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives).
B) Liegt eine interne oder externe Evaluierung des Pilotbetriebs vor? Wenn ja, bitte um Übermittlung.
5. Risiken & Kontrollmechanismen
A) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um algorithmische Verzerrungen (Bias) zu vermeiden?
B) Gibt es Einsatzgrenzen (z. B. bestimmte Bereiche, in denen KI nicht eingesetzt wird)?
C) Welche Protokollierung/Auditierung findet statt, um Nachvollziehbarkeit sicherzustellen?
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der vorhandenen Dokumente, insbesondere:
– Datenschutz-Folgenabschätzung (falls vorhanden),
– kurze technische Projektbeschreibung,
– Evaluierungen/Bewertungen,
– Hersteller-/Kostenunterlagen.
Ergebnis der Anfrage
Ausgangspunkt dieser Anfrage war ein Bericht im Standard über ein angebliches KI-gestütztes Pilotprojekt der Wiener Polizei. Laut Bericht sollten tagesaktuelle Lagebilder analysiert und daraus Vorschläge für Schwerpunktkontrollen bzw. Ressourcenplanung abgeleitet werden.
Der Verlauf der Anfrage war ungewöhnlich mühsam. Zunächst wurde der KI-Einsatz vom BMI sehr eng bestritten: Die Polizei plane den Streifendienst nicht mittels „Künstlicher Intelligenz im Sinne des AI Acts“, sondern nutze lediglich statistische Analyse- und Auswertungsinstrumente. Auf die eigentlichen Fragen zu Projektname, Rechtsgrundlagen, Datenschutz, Hersteller, Kosten, Evaluierung und Kontrollmechanismen wurde anfangs kaum konkret eingegangen.
Erst nach mehreren Nachfragen wurde klar, dass sehr wohl ein konkretes Vorhaben existiert. Das BMI bezeichnete es schließlich als „Streifendienst/Seriendeliktserkennungstool“. Initiiert wurde es von der Abteilung II/BK/4 Kriminalanalyse.
Laut BMI ist Ziel des Projekts ein Werkzeug für Sicherheitsbehörden, das relevante Informationen zusammenfasst und die Ressourcenplanung für Streifen- und Überwachungsdienst unterstützen soll. Dabei sollen Ähnlichkeiten zwischen unterschiedlichen Polizeiakten berechnet, gesucht und angezeigt werden. In weiterer Folge soll das Tool Deliktsserien automatisch berechnen und ähnliche Delikte auffindbar machen.
Das BMI teilte weiters mit:
* Das Projekt habe den Status eines „Proof of Concept“ bisher nicht verlassen.
* Eine Pilotphase zur Testung und Evaluierung sei nicht abschließend realisiert worden.
* Der aktuelle Status sei „On Hold“.
* Es lägen keine fertiggestellten datenschutzrechtlichen Bewertungen oder Datenschutz-Folgenabschätzungen vor.
* Eine Vereinbarung mit einem externen Partner existiere, wurde zunächst aber nicht übermittelt.
Erst nach weiterer Nachfrage gab das BMI erstmals konkrete Informationen zur externen Beteiligung bekannt. Die Vereinbarung wurde am 19.04.2021 mit der dwh GmbH, IT Dienstleistungen, abgeschlossen. Der vereinbarte Auftragswert beträgt 75.000 Euro exkl. USt. Das Honorar wurde in drei Teilzahlungen zu je 25.000 Euro exkl. USt aufgeteilt, von denen bisher zwei Teilzahlungen geleistet wurden. Damit wurden bisher 50.000 Euro exkl. USt bezahlt.
Die Behörde verweigert weiterhin die Übermittlung der Vereinbarung bzw. weiterer Details zum Leistungsumfang. Begründet wird dies mit § 6 Abs. 1 Z 4 IFG und dem Schutz sicherheitspolizeilicher Informationen zur strategischen Gefahrenabwehr bzw. Verbrechensverhütung. Eine geschwärzte Fassung der Vereinbarung wurde nicht übermittelt.
Aus Transparenzsicht bleibt problematisch, dass viele wesentliche Informationen weiterhin fehlen oder nur sehr allgemein beantwortet wurden:
* Welche konkrete technische Methodik verwendet wurde
* Welche Datenkategorien praktisch verarbeitet werden sollten
* Ob personenbezogene Daten betroffen wären
* Welche Leistungsbeschreibung genau vereinbart wurde
* Welche Teile der Vereinbarung tatsächlich sicherheitskritisch sind
* Warum keine geschwärzte Fassung der Vereinbarung übermittelt wurde
* Ob zumindest nicht-operative Vertragsbestandteile offengelegt werden könnten
Die Anfrage zeigt insgesamt, dass die ursprüngliche öffentliche Darstellung als „KI“-Projekt zwar vom BMI formal zurückgewiesen wird, tatsächlich aber ein konkretes polizeiliches Analyseprojekt zur automatisierten Ähnlichkeitssuche zwischen Polizeiakten und zur Erkennung von Deliktsserien existiert bzw. entwickelt wurde.
Die bisherige kumulierte Laufzeit der 5 Anfragen beträgt rund 111 Tage (Anfrage 1: ca. 11 Tage, Anfrage 2: ca. 15 Tage, Anfrage 3: ca. 28 Tage, Anfrage 4: ca. 29 Tage, Anfrage 5: ca. 29 Tage), im Durchschnitt also rund 22 Tage pro Anfrage.
Inhaltlich ist der bisherige Stand daher: Das Projekt existiert, es hat einen Namen, einen externen Auftragnehmer, ein Vertragsdatum und einen bekannten Auftragswert. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen zu Funktionsweise, Datenschutz, Datenverarbeitung, Leistungsumfang und Kontrolle weiterhin offen oder werden unter Verweis auf Geheimhaltung nicht beantwortet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Dezember 2025
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20. Juni 2026
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