Konzepte zur Infrastruktur zur geplanten WH Arena

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Alle Konzepte und Pläne um den zwangsweise massiv steigenden Personenverkehr von bis zu 20.000 Menschen annähernd gleichzeit zu bewältigen ohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Insbesondere Pläne der Vereinbarkeit mit der Rot Kreuz Wien Zentrale unmittelbar neben dem Areal wo die Wien Holding Arena geplant ist zu bauen bitte ich herauszugeben, da dort soweit ich weiß über 50 Krankentransport- und Rettungstransportwägen sehr häufig los fahren für zeitnah zu erledigende Krankentransporte und Rettungseinsätze wie Geburten oder Verletzungen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. April 2026
  • Frist
    12. Mai 2026
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Konzepte zur Infrastruktur zur geplanten WH Arena [#4706]
Datum
14. April 2026 17:19
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Alle Konzepte und Pläne um den zwangsweise massiv steigenden Personenverkehr von bis zu 20.000 Menschen annähernd gleichzeit zu bewältigen ohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Insbesondere Pläne der Vereinbarkeit mit der Rot Kreuz Wien Zentrale unmittelbar neben dem Areal wo die Wien Holding Arena geplant ist zu bauen bitte ich herauszugeben, da dort soweit ich weiß über 50 Krankentransport- und Rettungstransportwägen sehr häufig los fahren für zeitnah zu erledigende Krankentransporte und Rettungseinsätze wie Geburten oder Verletzungen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006130761: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000006130761: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. April 2026 13:18
Status
Warte auf Antwort
e10-5323245046543742150.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die WSE – Wiener Standortentwicklung GmbH abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: INC000006130761: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4706] Guten Tag, meine Anfrage "Konzepte …
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000006130761: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4706]
Datum
15. Mai 2026 14:47
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Konzepte zur Infrastruktur zur geplanten WH Arena" vom 14.04.2026 (#4706) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf …
Von
Wien
Betreff
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706
Datum
26. Mai 2026 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfragen #4706 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.4.2026 betreffend die "WH Arena". Die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (FML) ist als Projektgesellschaft der Wien Holding GmbH informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ihre Fragen beziehen sich auf den Vertragsstatus mit CTS Eventim sowie diversen Planungen zum Projekt WH Arena, insbesondere auf Verkehrsfragen, Umweltaspekte, Baupläne etc.. Hierzu ist festzuhalten, dass sich das Projekt in der Projektvorbereitungsphase befindet und vertragliche und planerische Grundlagen definiert werden. Eine Offenlegung entsprechender Informationen ist insbesondere aus folgenden Gründen ausgeschlossen: * Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse * Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen * Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner * vertragliche Verschwiegenheitspflichten Diese Gründe stellen wohlbegründete überwiegende Interessen im Sinne des IFG dar, die einer Informationsgewährung entgegenstehen. Allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand finden Sie auf Wien Holding Arena - Konzerthalle und Events - Stadt Wien. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706] Guten Tag, bitte um eine verständlich…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706]
Datum
28. Mai 2026 11:52
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte um eine verständliche Antwort auf die hier gestellte Frage und kein hin und her kopieren einer generischen Antwort die eigentlich für keine meiner Fragen wirklich Sinn macht. Sie könnten außerdem das Informationsfreiheitsgesetz lesen bevor Sie mir antworten, das wäre hilfreich. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706]
Guten Tag, Ich deute Ihr nicht-antwor…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706]
Datum
10. Juni 2026 01:27
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich deute Ihr nicht-antworten als ein festhalten an Ihren 4 Punkten, die meiner Ansicht nach in keinster Weise stimmen, hier die Erläuterungen: * Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse Es geht hier darum, dass Sie nur die bisherigen Überlegungen zu Infrastruktur offen legen. Das ist als Teil eines Projekts dieser Dimension öffentliches Interesse, und Transparenz gefährdet hier keinerlei Verhandlungen oder Planungsprozesse, alle involvierten haben diese Informationen ja bereits. Es geht hier nur darum, diese Informationen die von öffentlichem Interesse sind, mir als Teil der Öffentlichkeit, wie es vom IFG gesetzlich vorgeschrieben ist, mitzuteilen. * Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen Das würde zutreffen um Sie vor unlauterem Wettbewerb (§§ 26a ff UWG) zu schützen. Da die Ausschreibung, und damit der Wettbewerb, aber vorbei ist, trifft das nicht zu. Es gibt keinen Wettbewerb mehr, deswegen gibt es auch kein Betriebsgeheimnis. * Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner Auch hier, ist niemand schutzbedürftiges involviert, wie in Punkt 1 auch. Das einzige was hier versucht wird zu schützen ist die Öffentlichkeit vor einem berechtigten Interesse an Transparenz zu einem Millionenprojekt das nicht weiter im Stillen gemacht werden darf, da es stark so wirkt als würde das wirklich schlecht geplant sein. * vertragliche Verschwiegenheitspflichten Würde das zutreffen könnte jede der Stadt zugehörige Wirtschaftseinheit in jedem Ihrer Verträge sich zu Verschwiegenheit verpflichten. Das würde das gesamte Transparenzgesetz aushebeln und einfach nur abstrus. Natürlich können Sie sich in jedem Vertrag zur Verschwiegenheit verpflichten, aber das ist nicht gültig. Sie sind im weiteren Sinn eine Wirtschaftseinheit in städtischer Hand und nur weil jemand die sehr sehr schlechte Idee hatte sich selbst knebeln zu wollen heißt das nicht, dass diese Person das hätte dürfen bzw das noch nach aufheben des Amtsgeheimnises gültig ist. Sie sind gesetzlich verpflichtet diese Informationen heraus zu geben, Ihre Argumente das nicht zu tun machen leider keinen Sinn, deswegen erinner ich Sie, mir diese Informationen herauszugeben: Alle Konzepte und Pläne um den zwangsweise massiv steigenden Personenverkehr von bis zu 20.000 Menschen annähernd gleichzeit zu bewältigen ohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Insbesondere Pläne der Vereinbarkeit mit der Rot Kreuz Wien Zentrale unmittelbar neben dem Areal wo die Wien Holding Arena geplant ist zu bauen bitte ich herauszugeben, da dort soweit ich weiß über 50 Krankentransport- und Rettungstransportwägen sehr häufig los fahren für zeitnah zu erledigende Krankentransporte und Rettungseinsätze wie Geburten oder Verletzungen. Sie brauchen nun schon annähernd 8 Wochen um zu antworten und hätten eigentlich eine gesetzliche Frist von 4 Wochen gehabt. Was Sie hier betreiben mutet leider an wie Hobby Jus, bitte nehmen Sie Ihre gesetzliche Pflicht im Dienst für die Stadt ernst. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706] Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bez…
Von
Wien
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4706 [#4706]
Datum
22. Juni 2026 13:34
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre weiteren Schreiben vom 28.05.2026 zu Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung: Es wird erneut klargestellt, dass sich das gegenständliche Projekt sowie die damit verbundenen vertraglichen und planerischen Prozesse derzeit in einem fortgeschrittenen, jedoch noch nicht abgeschlossenen Stadium befinden. In dieser Phase sind wesentliche Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse noch offen und Gegenstand laufender Verhandlungen. Die von Ihnen begehrten Informationen wurden einer erneuten Prüfung unterzogen. Dabei wurde insbesondere geprüft, inwieweit eine vollständige oder teilweise Offenlegung im Sinne des IFG zulässig ist. Soweit Informationen bereits vorliegen, betreffen diese überwiegend Inhalte aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie nicht abgeschlossene Planungs- und Abstimmungsprozesse. Eine Offenlegung würde die unbeeinträchtigte Durchführung des Verfahrens sowie die Verhandlungsposition der beteiligten Gesellschaften und ihrer Vertragspartner konkret beeinträchtigen. Nach Durchführung der gesetzlich gebotenen Interessenabwägung überwiegen daher die Schutzinteressen, insbesondere im Hinblick auf * die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen, * die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie * den Schutz wirtschaftlicher Interessen der beteiligten Parteien. Ein Teilzugang zu den begehrten Informationen wurde geprüft. Eine isolierte Offenlegung einzelner Inhalte wäre jedoch nicht praktikabel, da entweder keine aussagekräftigen Informationen verbleiben würden oder weiterhin Rückschlüsse auf geschützte Inhalte möglich wären. Hinsichtlich Ihrer Anfragen zum Vertragsstatus wird nochmals klargestellt, dass bislang keine rechtswirksamen, abgeschlossenen Verträge vorliegen, aus denen sich ein Anspruch auf weitergehende Offenlegung ableiten ließe. Soweit Sie in Ihren Schreiben ausführen, dass kein Wettbewerb vorliege und daher kein Geheimhaltungsinteresse bestehe, wird darauf hingewiesen, dass auch unabhängig davon ein schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit laufender Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse besteht, insbesondere zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Gesellschaften. Auch im Hinblick auf von Ihnen angesprochene Planungen und Konzepte (insbesondere Verkehr, Bau, Umwelt) wird klargestellt, dass derzeit keine finalisierten oder entscheidungsreifen Unterlagen vorliegen, die eine belastbare Grundlage für eine Informationsgewährung darstellen würden. Die bereits erteilten Auskünfte werden daher aufrechterhalten. Für allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand verweisen wir auf die öffentlich verfügbaren Informationen der Wien Holding. Mit freundlichen Grüßen