Naturschutzgesetz 2002
Anfrage an:
Landesregierung Kärnten
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
An das Amt der Kärntner Landesregierung-Verfassungsdienst:
Nach §58 Abs.2 erster Satz K-NSG 2002 obliegt in Naturschutzgebieten die Erteilung einer-gegebenenfalls erforderlichen-naturschutzrechtlichen Bewilligung der Landesregierung. Dies gilt auch für die Erteilung von Bewilligungen für weitergehende Nutzungsmaßnahmen an gemeldeten Natura 2000-Gebieten gemäß §24 Abs.4 K-NSG 2002.
Ist für eine Erteilung einer "naturschutzrechtliche Bewilligung" in einem Bauverfahren eine Abstimmung ( einfacher Mehrheitsbeschluß) im Kärntner Landtag erforderlich? Wie ist die genaue Vorgangsweise?
Ergebnis der Anfrage
Eine Beschlussfassung des Kärntner Landtages ist nicht vorgesehen.
Das Verfahen wird über Antrag eingeleitet.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. April 2026
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24. Mai 2026
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