Neuer Verhetzungsparagraph Absatz 3
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Im neuen § 283 StGB Abs 2 wird das billigen, leugnen,... von Verbrechen gem §§ 231 bis 321f und 321k die von einem inländischen oder internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
Ich hätte gerne eine taxative Aufstellung der betreffenden Verbrechen, die nicht gebilligt, geleugnet u.Ä. werden dürfen.
Wie kann ich mich darüber informieren, welche Verbrechen von einem inländischen Gericht oder internationalen Gericht neu rechtskräftig festgestellt wurden?
Wir das in der Wiener Zeitung veröffentlich?
Welche internationale Gerichte gibt es auf die sich das bezieht?
Was bedeutet "rechtskräftig festgestellt"?
Vielen Dank für die Erläuterung im Voraus,
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Januar 2016
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3. März 2016
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