Neuer Verhetzungsparagraph Absatz 3

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Im neuen § 283 StGB Abs 2 wird das billigen, leugnen,... von Verbrechen gem §§ 231 bis 321f und 321k die von einem inländischen oder internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.

Ich hätte gerne eine taxative Aufstellung der betreffenden Verbrechen, die nicht gebilligt, geleugnet u.Ä. werden dürfen.

Wie kann ich mich darüber informieren, welche Verbrechen von einem inländischen Gericht oder internationalen Gericht neu rechtskräftig festgestellt wurden?

Wir das in der Wiener Zeitung veröffentlich?

Welche internationale Gerichte gibt es auf die sich das bezieht?

Was bedeutet "rechtskräftig festgestellt"?

Vielen Dank für die Erläuterung im Voraus,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2016
  • Frist
    3. März 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Neuer Verhetzungsparagraph Absatz 3 [#479]
Datum
7. Januar 2016 12:28
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Im neuen § 283 StGB Abs 2 wird das billigen, leugnen,... von Verbrechen gem §§ 231 bis 321f und 321k die von einem inländischen oder internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind. Ich hätte gerne eine taxative Aufstellung der betreffenden Verbrechen, die nicht gebilligt, geleugnet u.Ä. werden dürfen. Wie kann ich mich darüber informieren, welche Verbrechen von einem inländischen Gericht oder internationalen Gericht neu rechtskräftig festgestellt wurden? Wir das in der Wiener Zeitung veröffentlich? Welche internationale Gerichte gibt es auf die sich das bezieht? Was bedeutet "rechtskräftig festgestellt"? Vielen Dank für die Erläuterung im Voraus,
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
BMJ-99004503/0001-III 1/2016 - RS:Antragsteller/in Antragsteller/in - Auskunftsersuchen zum neuen Verhetzungsparag…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
BMJ-99004503/0001-III 1/2016 - RS:Antragsteller/in Antragsteller/in - Auskunftsersuchen zum neuen Verhetzungsparagraph
Datum
11. März 2016 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e) Es wird ersucht, allfällige Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Silvia Freudenthaler Teamassistentin Präsidialsektion _____________________________________________ 1070 Wien, Museumstraße 7 Tel.: +43 (0)1 52152 2161, Fax: +43 (0)1 52152 2730 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> (See attached file: Erl._-_Antwort_an_Einschreiter_BMJ-99004503_0001-III_1_2016_11.03.2016_Dietmar_Gerhartl.pdf)