Causa Westenthaler – Exekution staatlicher Schadenersatzforderungen
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der dem Bund entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 1.300.000 Euro. Zivilrechtliche Exekutionsschritte sind nach öffentlich zugänglichen Informationen bis heute nicht erfolgt.
Meine Fragen:
Hat das Bundesministerium für Finanzen nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob der Bund zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen soll?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur beauftragt, einen Exekutionstitel zu erwirken oder Pfändungsmaßnahmen einzuleiten?
Falls kein Auftrag erteilt wurde: Wer hat entschieden, dass keine Exekution betrieben wird, und auf welcher Grundlage?
Wurden die Forderungen gegenüber Peter Westenthaler intern als uneinbringlich eingestuft oder abgeschrieben? Falls ja: durch wen, wann und auf welcher Grundlage?
Welche Stelle trägt innerhalb der Bundesverwaltung die Verantwortung dafür, dass staatliche Schadenersatzforderungen aus rechtskräftigen Strafurteilen aktiv verfolgt werden?
Ergebnis der Anfrage
ich habe diese Anfrage nicht nur ans Finanzministerium gestellt, sondern zusätzlich auch an das Sportministerium und die Finanzprokuratur - die beiden haben sich aber noch nicht gemeldet.
Das FM sagt sinngemäß - sie sind dafür nicht zuständig, weil sie nicht einmal sagen können, ob der Staat geschädigt wurde (Lotterien) bzw. ist das FM nicht zuständig - auf jeden Fall haben sie keine Informationen bei sich über diesen Fall gefunden. Ich bin nun neugierig, ob sich noch jemand zuständig fühlt, denn natürlich besitzt der Staat Anteile an den Lotterien (ÖBAG) und ist somit Geschädigter, bzw. auch das Sportministerium müsste sich als geschädigt fühlen und normalerweise müsste dann die Finanzprokuratur tätig werden und die untersteht nun mal dem Finanzministerium..... aber mal sehen, was sich nun tut.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum30. April 2026
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28. Mai 2026
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