Causa Westenthaler – Exekution staatlicher Schadenersatzforderungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der dem Bund entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 1.300.000 Euro. Zivilrechtliche Exekutionsschritte sind nach öffentlich zugänglichen Informationen bis heute nicht erfolgt.
Meine Fragen:

Hat das Bundesministerium für Finanzen nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob der Bund zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen soll?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur beauftragt, einen Exekutionstitel zu erwirken oder Pfändungsmaßnahmen einzuleiten?
Falls kein Auftrag erteilt wurde: Wer hat entschieden, dass keine Exekution betrieben wird, und auf welcher Grundlage?
Wurden die Forderungen gegenüber Peter Westenthaler intern als uneinbringlich eingestuft oder abgeschrieben? Falls ja: durch wen, wann und auf welcher Grundlage?
Welche Stelle trägt innerhalb der Bundesverwaltung die Verantwortung dafür, dass staatliche Schadenersatzforderungen aus rechtskräftigen Strafurteilen aktiv verfolgt werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. April 2026
  • Frist
    28. Mai 2026
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Leopold Zeilinger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Leopold Zeilinger
Betreff
Causa Westenthaler – Exekution staatlicher Schadenersatzforderungen [#4815]
Datum
30. April 2026 11:19
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der dem Bund entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 1.300.000 Euro. Zivilrechtliche Exekutionsschritte sind nach öffentlich zugänglichen Informationen bis heute nicht erfolgt. Meine Fragen: Hat das Bundesministerium für Finanzen nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob der Bund zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen soll? Hat das Ministerium die Finanzprokuratur beauftragt, einen Exekutionstitel zu erwirken oder Pfändungsmaßnahmen einzuleiten? Falls kein Auftrag erteilt wurde: Wer hat entschieden, dass keine Exekution betrieben wird, und auf welcher Grundlage? Wurden die Forderungen gegenüber Peter Westenthaler intern als uneinbringlich eingestuft oder abgeschrieben? Falls ja: durch wen, wann und auf welcher Grundlage? Welche Stelle trägt innerhalb der Bundesverwaltung die Verantwortung dafür, dass staatliche Schadenersatzforderungen aus rechtskräftigen Strafurteilen aktiv verfolgt werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger Anfragenr: 4815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4815/ Postanschrift Leopold Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Zeilinger
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 30.4.2026 Guten Tag, finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Fin…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.4.2026
Datum
30. April 2026 13:51
Status
Guten Tag, finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen