Causa Westenthaler – Exekution staatlicher Schadenersatzforderungen
Hintergrund: Mit rechtskräftigem Urteil (OGH, rechtskräftig 2018) wurde Peter Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. Der dem Bund entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt 1.300.000 Euro. Zivilrechtliche Exekutionsschritte sind nach öffentlich zugänglichen Informationen bis heute nicht erfolgt.
Meine Fragen:
Hat das Bundesministerium für Finanzen nach Rechtskraft des Urteils intern geprüft, ob der Bund zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend machen soll?
Hat das Ministerium die Finanzprokuratur beauftragt, einen Exekutionstitel zu erwirken oder Pfändungsmaßnahmen einzuleiten?
Falls kein Auftrag erteilt wurde: Wer hat entschieden, dass keine Exekution betrieben wird, und auf welcher Grundlage?
Wurden die Forderungen gegenüber Peter Westenthaler intern als uneinbringlich eingestuft oder abgeschrieben? Falls ja: durch wen, wann und auf welcher Grundlage?
Welche Stelle trägt innerhalb der Bundesverwaltung die Verantwortung dafür, dass staatliche Schadenersatzforderungen aus rechtskräftigen Strafurteilen aktiv verfolgt werden?
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Datum30. April 2026
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28. Mai 2026
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