Beteiligung der Stadt Graz an der streckenseitigen Elektrifzierung und dem Ausbau der Bahnstrecke Graz - Lieboch (GKB, Steirische Westbahn)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die ÖBB beabsichtigen in Fortführung der Planungen der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) bis 2033 die Bahntrasse Lieboch – Graz Köflacher Bahnhof (Abschnitt 1) streckenseitig mittels hochspannungsführender Oberleitungen zu elektrifizieren und oberirdisch auszubauen. Teil dieses „Ausbaus“ ist, dass die S7 nicht mehr am Bahnhof Graz-Straßgang und nicht mehr an der Haltestelle Graz Webling hält. Im Grazer Stadtgebiet sind direkt angrenzend an Wohngebiete Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 120 km geplant, dies überwiegend ohne Lärmschutzwände.
Ich ersuche mit Verweis auf das Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz um Auskunft,
1. welche Arbeitsleistungen, insbesondere Planungen, seitens der Mitarbeiter/innen der Stadt Graz seit Jänner 2022 für das genannte Ausbau- und Elektrifizierungsprojekt der GKB/Steirischen Westbahn in welchem Umfang erbracht wurden,
2. welche diesbezüglichen externen Aufträge (z.B. Vermessungen) in welchem finanziellen Ausmaß seither von der Stadt Graz vergeben oder mitfinanziert wurden und welche davon derzeit noch laufen,
3. ob seitens der Grazer Stadtpolitik oder Verwaltung die Beibehaltung der Haltestellenbedienungen der S7 (Bahnhof Graz Straßgang, Haltestelle Webling), eine emissionsreduzierte unterirdische Trassenführung oder eine emissionsreduzierte oberirdische Variante (z.B. ein Stadtbahnbetrieb mit Batteriehybridzügen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen der Anrainer/innen durch elektrische und magnetische Bahnstromfelder sowie zur Gewährleistung wohngebietsadäquater Fahrgeschwindigkeiten) oder Maßnahmen zur Erreichung eines durchgehenden Lärm- und Erschütterungsschutzes bei der GKB, den ÖBB oder beim Verkehrsministerium eingefordert wurden. Falls dies geschehen ist, wird um Übermittlung der entsprechenden Korrespondenz ersucht.
4. Weiters wird um Auskunft ersucht, welche Bemühungen seitens der Stadt Graz unternommen wurden (Übermittlung des Schriftverkehrs), um im Grazer Stadtgebiet spätestens 2030 (ab dann drohen bei Verfehlung der Treibhausgasreduktionsziele unionsrechtliche Strafzahlungen) tatsächlich einen feinstaub- und CO2-freien Bahnbetrieb, z.B. durch Ersatz der Dieseltriebfahrzeuge durch Batteriehybridzüge, auf der derzeit noch mit Diesel betriebenen S61- und S7-Bahnstrecke zu erreichen.
Für den Fall der Nichterteilung der Informationen beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum16. Mai 2026
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13. Juni 2026
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