Regeln zur Gewährung von Anschlüssen zwischen Reisezügen
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
a) Nach welchen Regeln wird entschieden, ob ein Reisezug den Anschluss von einem anderen Reisezug abwartet?
b) Welche Stellen sind mit welchen Aufgaben und Kompetenzen in die Entscheidungsfindung eingebunden?
c) Gibt es Vereinbarungen mit den EVU bezüglich der Anschlüsse in konkreten Bahnhöfen oder zwischen konkreten Zügen bzw. Linien?
Ich bitte jeweils um Übermittlung der entsprechenden Vereinbarungen, Betriebsanweisungen oder Richtlinien.
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.
Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt separat.
Mit freundlichen Grüßen,
Warte auf Antwort
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Datum16. Mai 2026
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15. Juni 2026
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