Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG

Anfrage an: ORF

Sehr geehrteAntragsteller/in

Die im Zuge des Informationsbegehrens #4841 vom ORF zum Ausdruck gebrachte Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) [https://fragdenstaat.at/anfrage/beschlu…] dass eine übermittlelte Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt, wirft grundlegende Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
2) Auf Basis welcher Judikatur geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt?
Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht!
3) Auf Basis welcher Äußerungen des Gesetzgebers geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt?
Es wird höflichst um Zugang zu allen Dokumenten ersucht, in welchen der Gesetzgeber diesbzgl. Äußerungen macht!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen begehren.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Juni 2026
  • Frist
    5. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Die im Zuge des Informationsbegehrens #4841 vom ORF zum Ausdruck gebrachte Auslegung…
An ORF Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG [#4948]
Datum
5. Juni 2026 15:44
An
ORF
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die im Zuge des Informationsbegehrens #4841 vom ORF zum Ausdruck gebrachte Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) [https://fragdenstaat.at/anfrage/beschlu…] dass eine übermittlelte Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt, wirft grundlegende Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! 2) Auf Basis welcher Judikatur geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt? Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. Judikaten ersucht! 3) Auf Basis welcher Äußerungen des Gesetzgebers geht der ORF davon aus, dass eine Ausweiskopie, welcher ganz klar Name, Vorname, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Ausstellungdatum, Ausweisnummer und Unterschrift zu entnehmen sind, der Glaubhaftmachung der Identität im Sinne des IFG nicht genügt? Es wird höflichst um Zugang zu allen Dokumenten ersucht, in welchen der Gesetzgeber diesbzgl. Äußerungen macht! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationen begehren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4948/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ORF-Kundendienst | Empfangsbestätigung Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an den Angeboten des ORF. Wir …
Von
ORF
Betreff
ORF-Kundendienst | Empfangsbestätigung
Datum
5. Juni 2026 15:44
Status
Warte auf Antwort
image002.jpg
5,0 KB
image004.png
1,6 KB


Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an den Angeboten des ORF. Wir haben Ihre Nachricht erhalten und kümmern uns um eine rasche Bearbeitung. Jedes Feedback bringen wir den verantwortlichen Direktionen, Redaktionen und Sendungsmachenden umgehend zur Kenntnis. Auf konkrete Fragen zu unseren Programmangeboten erhalten Sie vom ORF-Kundendienst in den nächsten Tagen eine schriftliche Antwort.