Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist.
b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde.
c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Juni 2026
  • Frist
    7. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes [#4968]
Datum
9. Juni 2026 14:03
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
a) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige Behörde nach §13 SeilbG ist. b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen die Bezirksverwaltungsbehörde nach §13 Abs. 3 SeilbG zur Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse ermächtigt wurde. c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes [#4968]
Datum
9. Juni 2026 14:03
Status
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508