IFG-Antrag gemäß §§ 7 ff IFG – Unterlagen zur Dienstzuteilung/Mitwirkung von Mag. Brigitte Obiltschnig im „Prüfteam Fröhlich“ (HTL Ferlach, 2017)

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich als Staatsbürger im Rahmen des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Informationszugang gemäß §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Sachverhalt: Im Oktober 2017 wurde vom damaligen Bundesministerium für Bildung (BMB) ein Ad-hoc-Prüfteam (Leitung Dr. Friedrich Fröhlich) zur Untersuchung von Vorwürfen an der HTL-Ferlach eingesetzt. Laut der Zeugenaussage des Prüfteammitglieds MinR DI Wolfgang Scharl vor dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) am 09.10.2017 (GZ: VSA/634/2017-BAK) gehörte diesem Prüfteam offiziell auch „Mag. Brigitte OBILTSCHNIG vom Stadtschulrat Wien“ an.
Ich ersuche um Herausgabe folgender bei der Bildungsdirektion Wien (bzw. dem Archiv des Stadtschulrates) vorliegender Informationen:
Dienstzuteilung/Entsendung: Übermittlung des schriftlichen Erlasses, der Weisung oder des Bescheides, mit dem Frau Mag. Brigitte Obiltschnig für die Mitwirkung im „Prüfteam Fröhlich“ (BMB) in den Jahren 2017-18 dienstzugeteilt, entsendet oder anderweitig beauftragt wurde.
Korrespondenz mit dem BMB: Herausgabe aller Aktenvermerke und des Schriftverkehrs zwischen dem BMB (insb. Sektionschef Ing. Mag. Thaller oder Dr. Fröhlich) und dem Stadtschulrat für Wien, welche die Anforderung und Auswahl von Frau Mag. Obiltschnig als „Expertin“ für ein Bundes-Prüfteam betreffen.
Rechtsgrundlage der Mitwirkung: Herausgabe jener Unterlagen, aus denen die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit einer Landesbediensteten (SSR Wien) in einem hoheitlichen Prüfvorgang des Bundes (BMB) hervorgeht, insbesondere im Hinblick auf den Zugriff auf sensible Bundes-Personal- und Schülerdaten der HTL-Ferlach.
Kostenabrechnung: Übermittlung von Dokumenten über die Abrechnung von Reisekosten, Diäten oder etwaigen Leistungsabgeltungen, die über den Stadtschulrat Wien für die Tätigkeit von Frau Mag. Obiltschnig im Rahmen dieser Prüftätigkeit abgewickelt wurden.
Datenschutz/Verschwiegenheit: Herausgabe etwaiger besonderer Verschwiegenheitsverpflichtungen oder Datenschutz-Zustimmungen, die Frau Mag. Obiltschnig im Rahmen dieser ressortfremden Prüfung unterzeichnen musste.

Begründung des öffentlichen Interesses (§ 6 Abs. 2 IFG): Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an der Aufklärung, auf welcher Basis Landesbedienstete in ad-hoc-Strukturen des Bundes eingesetzt werden, die laut Angaben des BMB außerhalb der gesetzlichen Revisionsordnung (RO-BMB 2016) agierten. Die Transparenz über die Besetzung von Kontrollorganen und die Einhaltung von Zuständigkeitsgrenzen zwischen Bund und Ländern ist ein Kernbereich der demokratischen Kontrolle.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen (ggf. wegen Datenschutzbestimmungen geschwärzt) in elektronischer Form binnen der gesetzlichen Frist.

Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. Juni 2026
  • Frist
    15. Juli 2026
  • 2 Follower:innen
Walter Biedermann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich als Staatsbürger im Rahmen des verfassungsgesetzlich gewährleist…
An Bildungsdirektion Wien Details
Von
Walter Biedermann
Betreff
IFG-Antrag gemäß §§ 7 ff IFG – Unterlagen zur Dienstzuteilung/Mitwirkung von Mag. Brigitte Obiltschnig im „Prüfteam Fröhlich“ (HTL Ferlach, 2017) [#4996]
Datum
17. Juni 2026 13:29
An
Bildungsdirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich als Staatsbürger im Rahmen des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Informationszugang gemäß §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen. Sachverhalt: Im Oktober 2017 wurde vom damaligen Bundesministerium für Bildung (BMB) ein Ad-hoc-Prüfteam (Leitung Dr. Friedrich Fröhlich) zur Untersuchung von Vorwürfen an der HTL-Ferlach eingesetzt. Laut der Zeugenaussage des Prüfteammitglieds MinR DI Wolfgang Scharl vor dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) am 09.10.2017 (GZ: VSA/634/2017-BAK) gehörte diesem Prüfteam offiziell auch „Mag. Brigitte OBILTSCHNIG vom Stadtschulrat Wien“ an. Ich ersuche um Herausgabe folgender bei der Bildungsdirektion Wien (bzw. dem Archiv des Stadtschulrates) vorliegender Informationen: Dienstzuteilung/Entsendung: Übermittlung des schriftlichen Erlasses, der Weisung oder des Bescheides, mit dem Frau Mag. Brigitte Obiltschnig für die Mitwirkung im „Prüfteam Fröhlich“ (BMB) in den Jahren 2017-18 dienstzugeteilt, entsendet oder anderweitig beauftragt wurde. Korrespondenz mit dem BMB: Herausgabe aller Aktenvermerke und des Schriftverkehrs zwischen dem BMB (insb. Sektionschef Ing. Mag. Thaller oder Dr. Fröhlich) und dem Stadtschulrat für Wien, welche die Anforderung und Auswahl von Frau Mag. Obiltschnig als „Expertin“ für ein Bundes-Prüfteam betreffen. Rechtsgrundlage der Mitwirkung: Herausgabe jener Unterlagen, aus denen die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit einer Landesbediensteten (SSR Wien) in einem hoheitlichen Prüfvorgang des Bundes (BMB) hervorgeht, insbesondere im Hinblick auf den Zugriff auf sensible Bundes-Personal- und Schülerdaten der HTL-Ferlach. Kostenabrechnung: Übermittlung von Dokumenten über die Abrechnung von Reisekosten, Diäten oder etwaigen Leistungsabgeltungen, die über den Stadtschulrat Wien für die Tätigkeit von Frau Mag. Obiltschnig im Rahmen dieser Prüftätigkeit abgewickelt wurden. Datenschutz/Verschwiegenheit: Herausgabe etwaiger besonderer Verschwiegenheitsverpflichtungen oder Datenschutz-Zustimmungen, die Frau Mag. Obiltschnig im Rahmen dieser ressortfremden Prüfung unterzeichnen musste. Begründung des öffentlichen Interesses (§ 6 Abs. 2 IFG): Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an der Aufklärung, auf welcher Basis Landesbedienstete in ad-hoc-Strukturen des Bundes eingesetzt werden, die laut Angaben des BMB außerhalb der gesetzlichen Revisionsordnung (RO-BMB 2016) agierten. Die Transparenz über die Besetzung von Kontrollorganen und die Einhaltung von Zuständigkeitsgrenzen zwischen Bund und Ländern ist ein Kernbereich der demokratischen Kontrolle. Ich ersuche um Übermittlung der Informationen (ggf. wegen Datenschutzbestimmungen geschwärzt) in elektronischer Form binnen der gesetzlichen Frist. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen,
Walter Biedermann Anfragenr: 4996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4996/ Postanschrift Walter Biedermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bildungsdirektion Wien
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr Anliegen ist in der Bildungsdirektion für Wien eingelangt und wird an den/die …
Von
Bildungsdirektion Wien
Betreff
RE: IFG-Antrag gemäß §§ 7 ff IFG – Unterlagen zur Dienstzuteilung/Mitwirkung von Mag. Brigitte Obiltschnig im „Prüfteam Fröhlich“ (HTL Ferlach, 2017) [#4996]
Datum
17. Juni 2026 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr Anliegen ist in der Bildungsdirektion für Wien eingelangt und wird an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in weitergeleitet. Wir ersuchen jedoch um Geduld, dass die Bearbeitung aufgrund der Fülle an einlangenden Anträgen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen