Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten: Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Es geht um die Seniorentagesbetreuung an den Pflegestützpunkten, seit 1. April 2026. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen:

1. Die Vorgaben zu Mindestbesetzung und Personalschlüssel aus Betriebsbewilligung und Pflegestützpunktverordnung (Bgld. PBStützpVO 2024), insbesondere die Frage, ob qualifiziertes Personal während der gesamten Betriebszeit (8:00 bis 18:00 Uhr) anwesend sein muss, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gäste.

2. Die Prüf-Checkliste und die Qualitätskriterien der behördlichen Kontrollen sowie Häufigkeit und Anlass dieser Kontrollen.

3. Die tatsächliche Auslastung der bereits geöffneten Tageszentren (durchschnittliche Zahl der Gäste pro Standort und Öffnungstag seit 1. April 2026).

4. Eine Darstellung, wie der Betrieb an Tagen mit geringer oder keiner Auslastung finanziert wird.

5. Eine Liste der bestehenden Tageszentren, die infolge der Reform ihre Förderung verlieren oder geschlossen werden sollen, samt geplantem Zeitpunkt.

Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. Juni 2026
  • Frist
    16. Juli 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten: Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026 [#4998]
Datum
18. Juni 2026 00:45
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Es geht um die Seniorentagesbetreuung an den Pflegestützpunkten, seit 1. April 2026. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Die Vorgaben zu Mindestbesetzung und Personalschlüssel aus Betriebsbewilligung und Pflegestützpunktverordnung (Bgld. PBStützpVO 2024), insbesondere die Frage, ob qualifiziertes Personal während der gesamten Betriebszeit (8:00 bis 18:00 Uhr) anwesend sein muss, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gäste. 2. Die Prüf-Checkliste und die Qualitätskriterien der behördlichen Kontrollen sowie Häufigkeit und Anlass dieser Kontrollen. 3. Die tatsächliche Auslastung der bereits geöffneten Tageszentren (durchschnittliche Zahl der Gäste pro Standort und Öffnungstag seit 1. April 2026). 4. Eine Darstellung, wie der Betrieb an Tagen mit geringer oder keiner Auslastung finanziert wird. 5. Eine Liste der bestehenden Tageszentren, die infolge der Reform ihre Förderung verlieren oder geschlossen werden sollen, samt geplantem Zeitpunkt. Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4998/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in