Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten: Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026
Es geht um die Seniorentagesbetreuung an den Pflegestützpunkten, seit 1. April 2026. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen:
1. Die Vorgaben zu Mindestbesetzung und Personalschlüssel aus Betriebsbewilligung und Pflegestützpunktverordnung (Bgld. PBStützpVO 2024), insbesondere die Frage, ob qualifiziertes Personal während der gesamten Betriebszeit (8:00 bis 18:00 Uhr) anwesend sein muss, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gäste.
2. Die Prüf-Checkliste und die Qualitätskriterien der behördlichen Kontrollen sowie Häufigkeit und Anlass dieser Kontrollen.
3. Die tatsächliche Auslastung der bereits geöffneten Tageszentren (durchschnittliche Zahl der Gäste pro Standort und Öffnungstag seit 1. April 2026).
4. Eine Darstellung, wie der Betrieb an Tagen mit geringer oder keiner Auslastung finanziert wird.
5. Eine Liste der bestehenden Tageszentren, die infolge der Reform ihre Förderung verlieren oder geschlossen werden sollen, samt geplantem Zeitpunkt.
Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.
Ergebnis der Anfrage
Gefragt habe ich nach den Personalvorgaben, den Kontrollen, der tatsächlichen Auslastung und der Finanzierung der Seniorentagesbetreuung. Bestätigt wurde, dass Personal während der gesamten Öffnungszeit von 8 bis 18 Uhr anwesend sein muss, egal wie viele Gäste kommen, und dass Kontrollen nur etwa alle drei Jahre unangekündigt stattfinden. Nicht herausgegeben wurden die eigentliche Prüf-Checkliste, die echten Auslastungszahlen (angeblich nicht vorhanden) und eine klare Antwort, wie leere Tage finanziert werden. Die Behauptung, bestehende Tageszentren blieben unangetastet und würden weiter gefördert, steht im Widerspruch zu öffentlichen Aussagen eines Trägers. Ich habe einen förmlichen Bescheid verlangt.
Warte auf Antwort
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Datum18. Juni 2026
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8. September 2026
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