Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten: Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Es geht um die Seniorentagesbetreuung an den Pflegestützpunkten, seit 1. April 2026. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen:

1. Die Vorgaben zu Mindestbesetzung und Personalschlüssel aus Betriebsbewilligung und Pflegestützpunktverordnung (Bgld. PBStützpVO 2024), insbesondere die Frage, ob qualifiziertes Personal während der gesamten Betriebszeit (8:00 bis 18:00 Uhr) anwesend sein muss, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gäste.

2. Die Prüf-Checkliste und die Qualitätskriterien der behördlichen Kontrollen sowie Häufigkeit und Anlass dieser Kontrollen.

3. Die tatsächliche Auslastung der bereits geöffneten Tageszentren (durchschnittliche Zahl der Gäste pro Standort und Öffnungstag seit 1. April 2026).

4. Eine Darstellung, wie der Betrieb an Tagen mit geringer oder keiner Auslastung finanziert wird.

5. Eine Liste der bestehenden Tageszentren, die infolge der Reform ihre Förderung verlieren oder geschlossen werden sollen, samt geplantem Zeitpunkt.

Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.

Ergebnis der Anfrage

Gefragt habe ich nach den Personalvorgaben, den Kontrollen, der tatsächlichen Auslastung und der Finanzierung der Seniorentagesbetreuung. Bestätigt wurde, dass Personal während der gesamten Öffnungszeit von 8 bis 18 Uhr anwesend sein muss, egal wie viele Gäste kommen, und dass Kontrollen nur etwa alle drei Jahre unangekündigt stattfinden. Nicht herausgegeben wurden die eigentliche Prüf-Checkliste, die echten Auslastungszahlen (angeblich nicht vorhanden) und eine klare Antwort, wie leere Tage finanziert werden. Die Behauptung, bestehende Tageszentren blieben unangetastet und würden weiter gefördert, steht im Widerspruch zu öffentlichen Aussagen eines Trägers. Ich habe einen förmlichen Bescheid verlangt.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. Juni 2026
  • Frist
    8. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten: Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026 [#4998]
Datum
18. Juni 2026 00:45
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Es geht um die Seniorentagesbetreuung an den Pflegestützpunkten, seit 1. April 2026. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Die Vorgaben zu Mindestbesetzung und Personalschlüssel aus Betriebsbewilligung und Pflegestützpunktverordnung (Bgld. PBStützpVO 2024), insbesondere die Frage, ob qualifiziertes Personal während der gesamten Betriebszeit (8:00 bis 18:00 Uhr) anwesend sein muss, unabhängig von der Zahl der anwesenden Gäste. 2. Die Prüf-Checkliste und die Qualitätskriterien der behördlichen Kontrollen sowie Häufigkeit und Anlass dieser Kontrollen. 3. Die tatsächliche Auslastung der bereits geöffneten Tageszentren (durchschnittliche Zahl der Gäste pro Standort und Öffnungstag seit 1. April 2026). 4. Eine Darstellung, wie der Betrieb an Tagen mit geringer oder keiner Auslastung finanziert wird. 5. Eine Liste der bestehenden Tageszentren, die infolge der Reform ihre Förderung verlieren oder geschlossen werden sollen, samt geplantem Zeitpunkt. Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4998/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Burgenland
Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschwärzt…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschwärzt])
Datum
7. Juli 2026 09:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-erledigung-informationsgewhrung-namename.pdf
171,3 KB
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Landesregierung Burgenland
Beantwortung IFG_ Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten_ Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Beantwortung IFG_ Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten_ Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026 [#4998] ([geschwärzt])
Datum
8. Juli 2026 14:13
Status
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Anfragesteller/in
AW: Beantwortung IFG_ Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten_ Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. A…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Beantwortung IFG_ Seniorentagesbetreuung an Pflegestützpunkten_ Besetzung, Auslastung und Finanzierung ab 1. April 2026 [#4998] ([geschwärzt]) [#4998]
Datum
8. Juli 2026 19:59
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], aufgrund der unvollständigen Beantwortung meines Informationsbegehrens bleibt mein Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG aufrecht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4998 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]