USA Trip des Bundeskanzlers

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bundeskanzler Stocker hat laut Medienberichten eine Reise zur Fussball WM in die USA unternommen. Ich will wissen
1. auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten
2. wie bzw. aus welchen Mitteln wurde diese Kosten beglichen
3. wer waren die 10 mitreisenden Mitarbeiter
4. kann ausgeschlossen werden, dass auch Teilnehmer die Reise antraten, die keine Mitarbeiter waren ( z.B. Freunde oder Familienangehörige)
5. wo bzw. in welchen Sektoren waren die Plätze aller Teilnehmer
6. aus welchen Mitteln wurden die Eintrittskarten der Mitarbeiter bezahlt

Ergebnis der Anfrage

Weder das Bundeskanzleramt noch irgend eine andere Behörde haben bisher eine Antwort übermittelt.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2026
  • Frist
    26. Juli 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
USA Trip des Bundeskanzlers [#5031]
Datum
28. Juni 2026 19:33
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bundeskanzler Stocker hat laut Medienberichten eine Reise zur Fussball WM in die USA unternommen. Ich will wissen 1. auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten 2. wie bzw. aus welchen Mitteln wurde diese Kosten beglichen 3. wer waren die 10 mitreisenden Mitarbeiter 4. kann ausgeschlossen werden, dass auch Teilnehmer die Reise antraten, die keine Mitarbeiter waren ( z.B. Freunde oder Familienangehörige) 5. wo bzw. in welchen Sektoren waren die Plätze aller Teilnehmer 6. aus welchen Mitteln wurden die Eintrittskarten der Mitarbeiter bezahlt
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5031/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026
Datum
22. Juli 2026 09:49
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2026-0-611-374-1-a-mitteilunggem8abs-2ifg-22-07-2026-namename.pdf
202,2 KB
Anfragesteller/in
AW: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031] Guten Tag, Fri…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031]
Datum
23. Juli 2026 10:52
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Fristverlängerung zwecks interner Abklärung ?? Lachhaft, jedes Protokollreferat müsste die Ausgaben für jede beliebige Auslandsreise eines Regierungsmitglieds doch auf Knopfdruck verfügbar haben. Wenn eine Prüfung des Rechnungshofes ansteht kann man sich auch nicht mit "internen Abklärungen" ausreden - dann muss geliefert werden. Bin gespannt was dann nach 8 Wochen herauskommt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5031/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031] Guten Tag, mei…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031]
Datum
22. August 2026 18:54
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "USA Trip des Bundeskanzlers" vom 28.06.2026 (#5031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Automatic reply: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031] Ic…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Automatic reply: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031]
Datum
22. August 2026 18:54
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 31.8.2026 wieder erreichbar. E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau FOI Claudia HIRSCH (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; Tel. +43 1 53115-202835) oder an Frau FOI Regina ARTNER (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; Tel. +43 1 53115-202844).
Anfragesteller/in
AW: Automatic reply: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Automatic reply: GZ: 2026-0.611.374; Mitteilung gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu Ihrer Anfrage vom 28. Juni 2026 [#5031]
Datum
22. August 2026 18:59
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "USA Trip des Bundeskanzlers" vom 28.06.2026 (#5031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in