Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen

Anfrage an: Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

ANFRAGE GEMÄSS § 12 INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG)

Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf meine bisher unbeantwortete Anfrage sowie die fortlaufende, lückenlos dokumentierte Missachtung der österreichischen Pfandverordnung durch spezifische Importwaren aus Drittstaaten (u.a. Syrien, Marokko, China, Türkei) fordere ich namens der Informationsfreiheit die Beantwortung folgender Fragen:

Vollzugsauftrag: Welche konkreten Kontrollmaßnahmen wurden seit dem 1. Jänner 2026 gesetzt, um den nachweislichen und systematischen Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränke ohne AT-Pfandlogo im Bereich des internationalen Lebensmittelhandels zu unterbinden?

Rechtliche Konsequenzen: Wurden gegen die betroffenen Importeure und Händler bereits Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, oder wird dieses rechtswidrige Marktverhalten von den zuständigen Kontrollorganen wissentlich geduldet?

Verantwortlichkeit: Wer trägt innerhalb der Behörde die persönliche und rechtliche Verantwortung für das offensichtliche Vollzugsdefizit, das nicht nur den österreichischen Markt verzerrt, sondern auch den Verdacht auf organisierte Umgehung staatlicher Abgaben und Kontrollsysteme erhärtet?

Da die gesetzlichen Fristen meiner ersten Anfrage fruchtlos verstrichen sind, weise ich vorsorglich darauf hin, dass bei anhaltender Verweigerung der Auskunft unverzüglich ein Säumnisantrag beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingebracht wird.

Hochachtungsvoll,
Jürgen Seiner
(<<E-Mail-Adresse>>)

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. Juli 2026
  • Frist
    2. August 2026
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Jürgen Seiner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Jürgen Seiner
Betreff
Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen [#5054]
Datum
5. Juli 2026 18:25
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
ANFRAGE GEMÄSS § 12 INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf meine bisher unbeantwortete Anfrage sowie die fortlaufende, lückenlos dokumentierte Missachtung der österreichischen Pfandverordnung durch spezifische Importwaren aus Drittstaaten (u.a. Syrien, Marokko, China, Türkei) fordere ich namens der Informationsfreiheit die Beantwortung folgender Fragen: Vollzugsauftrag: Welche konkreten Kontrollmaßnahmen wurden seit dem 1. Jänner 2026 gesetzt, um den nachweislichen und systematischen Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränke ohne AT-Pfandlogo im Bereich des internationalen Lebensmittelhandels zu unterbinden? Rechtliche Konsequenzen: Wurden gegen die betroffenen Importeure und Händler bereits Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, oder wird dieses rechtswidrige Marktverhalten von den zuständigen Kontrollorganen wissentlich geduldet? Verantwortlichkeit: Wer trägt innerhalb der Behörde die persönliche und rechtliche Verantwortung für das offensichtliche Vollzugsdefizit, das nicht nur den österreichischen Markt verzerrt, sondern auch den Verdacht auf organisierte Umgehung staatlicher Abgaben und Kontrollsysteme erhärtet? Da die gesetzlichen Fristen meiner ersten Anfrage fruchtlos verstrichen sind, weise ich vorsorglich darauf hin, dass bei anhaltender Verweigerung der Auskunft unverzüglich ein Säumnisantrag beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingebracht wird. Hochachtungsvoll, Jürgen Seiner (<<E-Mail-Adresse>>)
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Seiner Anfragenr: 5054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5054/ Postanschrift Jürgen Seiner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Seiner