Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen
ANFRAGE GEMÄSS § 12 INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG)
Betreff: Amtshaftung, Amtsmissbrauch und Vollzugsdefizit bei der Einwegpfandverordnung 2026 bei illegalen Drittstaaten-Importen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugnehmend auf meine bisher unbeantwortete Anfrage sowie die fortlaufende, lückenlos dokumentierte Missachtung der österreichischen Pfandverordnung durch spezifische Importwaren aus Drittstaaten (u.a. Syrien, Marokko, China, Türkei) fordere ich namens der Informationsfreiheit die Beantwortung folgender Fragen:
Vollzugsauftrag: Welche konkreten Kontrollmaßnahmen wurden seit dem 1. Jänner 2026 gesetzt, um den nachweislichen und systematischen Verkauf pfandpflichtiger Einweggetränke ohne AT-Pfandlogo im Bereich des internationalen Lebensmittelhandels zu unterbinden?
Rechtliche Konsequenzen: Wurden gegen die betroffenen Importeure und Händler bereits Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, oder wird dieses rechtswidrige Marktverhalten von den zuständigen Kontrollorganen wissentlich geduldet?
Verantwortlichkeit: Wer trägt innerhalb der Behörde die persönliche und rechtliche Verantwortung für das offensichtliche Vollzugsdefizit, das nicht nur den österreichischen Markt verzerrt, sondern auch den Verdacht auf organisierte Umgehung staatlicher Abgaben und Kontrollsysteme erhärtet?
Da die gesetzlichen Fristen meiner ersten Anfrage fruchtlos verstrichen sind, weise ich vorsorglich darauf hin, dass bei anhaltender Verweigerung der Auskunft unverzüglich ein Säumnisantrag beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingebracht wird.
Hochachtungsvoll,
Jürgen Seiner
(<<E-Mail-Adresse>>)
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2. August 2026
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