Pfandverordnung

Anfrage an: Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Hallo
neueste Ausgabe der Statistik Austria - Import Statistik

Nichtalkoholische Getränke (SITC 111): 559,17 Millionen Euro (Starkes Plus von +15,3% im Vergleich zu 485,11 Mio. Euro im Vorjahr). [1

alles ohne pfandlogo

mein name ist hase - aber - hmm - daumen mal pi - da sind schon etwas mehr als 100 millionen euro im spiel ??

oder irre ich mich

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Juli 2026
  • Frist
    5. August 2026
  • 0 Follower:innen
Jürgen Seiner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Jürgen Seiner
Betreff
Pfandverordnung [#5058]
Datum
8. Juli 2026 00:16
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Hallo neueste Ausgabe der Statistik Austria - Import Statistik Nichtalkoholische Getränke (SITC 111): 559,17 Millionen Euro (Starkes Plus von +15,3% im Vergleich zu 485,11 Mio. Euro im Vorjahr). [1 alles ohne pfandlogo mein name ist hase - aber - hmm - daumen mal pi - da sind schon etwas mehr als 100 millionen euro im spiel ?? oder irre ich mich
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Seiner Anfragenr: 5058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5058/ Postanschrift Jürgen Seiner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Seiner
Umweltbundesamt GmbH
Sehr geehrter Herr Jürgen Seiner! Der Pfandpflicht unterliegen nur bestimmte Behältnisse: Seit 1.1. 2025 werden…
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
Pfandverordnung [#5058]
Datum
8. Juli 2026 10:25
Status
image001.png
4,5 KB


Sehr geehrter Herr Jürgen Seiner! Der Pfandpflicht unterliegen nur bestimmte Behältnisse: Seit 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet. Die Statistik über Importe von Nichtalkoholischen Getränken umfasst alle Importe. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, wie viele dieser Getränke tatsächlich im österreichischen Pfandsystem registriert wurden, beispielsweise durch das Anbringen eines Pfandstickers. Informationen zur Umsetzung und Mengen finden Sie bei der Durchführenden Stelle: https://www.recycling-pfand.at/ Siehe auch Jahresbericht: https://www.recycling-pfand.at/download… Betreffend Maßnahmen zur Umsetzung ist die Zuständige Stelle das BMLUK: https://www.bmluk.gv.at/service/telefon… Mit freundlichen Grüßen