Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend die Geltungsdauer der Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Als Bürgerin der Stadt Wien interessiert mich, auf welchen fachlichen, verkehrsplanerischen und wissenschaftlichen Grundlagen die Geltungsdauer der flächendeckenden Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr beruht.

Ich ersuche daher um Auskunft beziehungsweise Übermittlung folgender Informationen:

1. Welche fachlichen, verkehrsplanerischen oder wissenschaftlichen Grundlagen waren maßgeblich für die Entscheidung, die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr festzulegen?

2. Welche Studien, Gutachten, Verkehrserhebungen, Evaluierungen oder sonstigen Entscheidungsgrundlagen wurden für diese Festlegung herangezogen? Ich ersuche gegebenenfalls um Übermittlung dieser Unterlagen oder um Bekanntgabe, wo diese öffentlich abrufbar sind.

3. Liegen Auswertungen oder Erhebungen zur Stellplatzauslastung, zum Parkdruck oder zur Verkehrsbelastung für den Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vor? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Daten oder Berichte.

4. Wurde im Zuge der Entscheidungsfindung geprüft, die Geltungsdauer der Kurzparkzonen auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr zu begrenzen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Prüfungen, Bewertungen oder Entscheidungsgrundlagen.

5. Falls eine Verkürzung der Geltungsdauer nicht geprüft wurde, ersuche ich um Mitteilung, aus welchen Gründen eine solche Evaluierung unterblieben ist.

6. Gibt es seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen Evaluierungen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag die Bewirtschaftung im Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele, insbesondere hinsichtlich Parkdruck, Stellplatzverfügbarkeit und Pendlerverkehr, leistet?

7. Wurde seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen jemals geprüft oder diskutiert, die Geltungsdauer bis 22:00 Uhr zu ändern? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Evaluierungen, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussunterlagen oder sonstigen Dokumente.

Sollten einzelne der angefragten Informationen nicht in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Dienststelle fallen, ersuche ich höflich um Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle beziehungsweise um entsprechende Verständigung.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juli 2026
  • Frist
    5. August 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend die Geltungsdauer der Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr [#5062]
Datum
8. Juli 2026 16:16
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Als Bürgerin der Stadt Wien interessiert mich, auf welchen fachlichen, verkehrsplanerischen und wissenschaftlichen Grundlagen die Geltungsdauer der flächendeckenden Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr beruht. Ich ersuche daher um Auskunft beziehungsweise Übermittlung folgender Informationen: 1. Welche fachlichen, verkehrsplanerischen oder wissenschaftlichen Grundlagen waren maßgeblich für die Entscheidung, die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr festzulegen? 2. Welche Studien, Gutachten, Verkehrserhebungen, Evaluierungen oder sonstigen Entscheidungsgrundlagen wurden für diese Festlegung herangezogen? Ich ersuche gegebenenfalls um Übermittlung dieser Unterlagen oder um Bekanntgabe, wo diese öffentlich abrufbar sind. 3. Liegen Auswertungen oder Erhebungen zur Stellplatzauslastung, zum Parkdruck oder zur Verkehrsbelastung für den Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vor? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Daten oder Berichte. 4. Wurde im Zuge der Entscheidungsfindung geprüft, die Geltungsdauer der Kurzparkzonen auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr zu begrenzen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Prüfungen, Bewertungen oder Entscheidungsgrundlagen. 5. Falls eine Verkürzung der Geltungsdauer nicht geprüft wurde, ersuche ich um Mitteilung, aus welchen Gründen eine solche Evaluierung unterblieben ist. 6. Gibt es seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen Evaluierungen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag die Bewirtschaftung im Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele, insbesondere hinsichtlich Parkdruck, Stellplatzverfügbarkeit und Pendlerverkehr, leistet? 7. Wurde seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen jemals geprüft oder diskutiert, die Geltungsdauer bis 22:00 Uhr zu ändern? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Evaluierungen, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussunterlagen oder sonstigen Dokumente. Sollten einzelne der angefragten Informationen nicht in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Dienststelle fallen, ersuche ich höflich um Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle beziehungsweise um entsprechende Verständigung. Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006713074: Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Wien
Betreff
INC000006713074: Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Juli 2026 11:15
Status
Warte auf Antwort
e10-10180431220296846818.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre gestellte Anfrage auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026 Sehr geehrtAntragsteller/in die Abteilung Verkehrsorganisation und te…
Von
Wien
Betreff
MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026
Datum
17. Juli 2026 09:18
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-981790-26.pdf
141,7 KB
image001.png
6,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten übermittelt o.a. Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026 [#5062] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft und …
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026 [#5062]
Datum
6. August 2026 12:25
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft und die Übermittlung der Unterlagen. Ich habe die Studie „Entscheidungsgrundlagen für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien“ durchgesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Geltungsdauer der Kurzparkzone von 9:00 bis 22:00 Uhr dort ausdrücklich als vom Auftraggeber (Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung) vorgegebene Rahmenbedingung beschrieben wird und nicht Gegenstand der fachlichen Untersuchung war. Da sich mein Informationsbegehren gerade auf die fachlichen bzw. verkehrsplanerischen Grundlagen für die Festlegung dieser Geltungsdauer bezieht, ersuche ich höflich um Auskunft, • auf welcher fachlichen, verkehrsplanerischen oder sonstigen Entscheidungsgrundlage die Vorgabe einer Geltungsdauer von 9:00 bis 22:00 Uhr festgelegt wurde, • ob hierzu gesonderte Gutachten, Analysen, Entscheidungsvorlagen oder vergleichbare Unterlagen vorliegen, • und, sofern die entsprechenden Informationen oder Unterlagen bei der Magistratsabteilung 18 vorliegen oder dort erstellt wurden, um Weiterleitung meines Informationsbegehrens an die zuständige Stelle beziehungsweise um entsprechende Verständigung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/
MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-5) Sehr geehrteAntragsteller/in Die Abteilung Verkehrsorganisation u…
Von
Wien
Betreff
MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-5)
Datum
17. August 2026 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
981790beilageauswirkung-untersuchung-optimized.pdf
5,6 MB
ifg-981790kpzgrundlagen.pdf
142,0 KB
image001.png
6,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten übermittelt o.a. Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Rückruf: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-5) Koller Sabine möchte die Nachricht "MA46-s-Informationsbe…
Von
Wien
Betreff
Rückruf: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-5)
Datum
17. August 2026 08:09
Status
Koller Sabine möchte die Nachricht "MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-5)" zurückrufen.
MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) Guten Tag! Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verk…
Von
Wien
Betreff
MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6)
Datum
17. August 2026 15:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
981790beilageauswirkung-untersuchung-optimizedgeschwrzt.pdf
6,0 MB
ifg-981790kpzgrundlagenneu.pdf
141,7 KB
image001.png
6,3 KB


Guten Tag! Die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten übermittelt o.a. Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die korrigier…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062]
Datum
17. August 2026 18:21
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die korrigierte Übermittlung. Ich bestätige hiermit, dass ich die zuvor übermittelte ungeschwärzte Datei nicht geöffnet, nicht heruntergeladen und nicht anderweitig gespeichert oder verwendet habe. Die betreffende Version wird von mir daher auch nicht weiterverarbeitet oder verwendet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank nochmals für die …
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062]
Datum
20. August 2026 20:52
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank nochmals für die Übermittlung der Unterlagen, insbesondere des Endberichts „Auswirkungen der Anhebung der Gültigkeitsdauer der Parkraumbewirtschaftung von 20:00 auf 22:00 Uhr“. Dem Bericht entnehme ich, dass die Auswirkungen der im Jahr 2007 erfolgten Verlängerung der Bewirtschaftungszeit auf 22:00 Uhr in ausgewählten Teilgebieten der Bezirke 1 bis 9 und 20 untersucht wurden. Dabei wurde auch die Parksituation zwischen 20:00 und 22:00 Uhr erhoben und für diesen Zeitraum eine hohe Stellplatzauslastung festgestellt. Bei der weiteren Recherche zur Entwicklung der Wiener Parkraumbewirtschaftung ist mir aufgefallen, dass bei späteren Ausweitungen auch andere Geltungszeiten festgelegt wurden. So wird in der Rathauskorrespondenz der Stadt Wien vom 1. August 2012 „Parkraumbewirtschaftung: Regelungen im Erweiterungsgebiet festgelegt“ für die damals neu einbezogenen Gebiete der Bezirke 12, 14, 15, 16 und 17 grundsätzlich eine Geltungsdauer von 9:00 bis 19:00 Uhr angeführt; für den Bereich Stadthalle galt eine abweichende Regelung bis 22:00 Uhr. Mit der flächendeckenden Einführung 2022 wurden die Geltungszeiten schließlich wienweit auf 9:00 bis 22:00 Uhr vereinheitlicht. Daraus ergibt sich für mich folgende ergänzende Frage: Auf welcher fachlichen bzw. verkehrsplanerischen Grundlage wurde im Zuge der Vereinheitlichung 2022 entschieden, die Geltungsdauer für ganz Wien bis 22:00 Uhr festzulegen? Insbesondere würde mich interessieren, • ob untersucht oder bewertet wurde, ob auch in den neu einbezogenen Gebieten bzw. in Gebieten mit zuvor kürzerer Geltungsdauer zwischen 20:00 und 22:00 Uhr ein entsprechender Bewirtschaftungsbedarf besteht, • ob hierfür Daten zur Stellplatzauslastung bzw. zum Parkdruck in den Abendstunden herangezogen wurden, • ob alternative Geltungszeiten, insbesondere bis 19:00 oder 20:00 Uhr, untersucht oder bewertet wurden, • und ob unterschiedliche Geltungszeiten für unterschiedlich strukturierte Gebiete als Alternative zur wienweit einheitlichen Regelung geprüft wurden. Falls hierzu Untersuchungen, Auswertungen, Gutachten, Entscheidungsvorlagen oder sonstige Unterlagen vorliegen, ersuche ich höflich um deren Übermittlung bzw. um einen Hinweis auf eine öffentliche Fundstelle. Vielen Dank für Ihre bisherigen Auskünfte und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062] Guten Tag, unter Bezug auf Ihr Email vom 20.8.2026 er…
Von
Wien
Betreff
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062]
Datum
24. August 2026 10:47
Status
Guten Tag, unter Bezug auf Ihr Email vom 20.8.2026 erlaube ich mir nach interner Rücksprache mitzuteilen, dass keine weiteren Untersuchungen diesbezüglich vorliegen. Ing. Oliver Siedl Dezernat Behörde und Planung, Gruppe Nord/West Leiter Team "Kundencenter/Film" Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten Niederhofstraße 21, A-1121 Wien Tel: (+43 1) 4000-92665 Mobil: (+43) 676 8118 92665 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> http://www.verkehr-wien.at
Anfragesteller/in
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062] Guten Tag Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückm…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: MA46-s-Informationsbegehren-IFG (981790-2026-6) [#5062]
Datum
25. August 2026 15:39
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die interne Abklärung. Damit ist meine Frage beantwortet. Vielen Dank auch an Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung bei meinem Informationsbegehren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/