Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend die Geltungsdauer der Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Als Bürgerin der Stadt Wien interessiert mich, auf welchen fachlichen, verkehrsplanerischen und wissenschaftlichen Grundlagen die Geltungsdauer der flächendeckenden Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr beruht.

Ich ersuche daher um Auskunft beziehungsweise Übermittlung folgender Informationen:

1. Welche fachlichen, verkehrsplanerischen oder wissenschaftlichen Grundlagen waren maßgeblich für die Entscheidung, die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr festzulegen?

2. Welche Studien, Gutachten, Verkehrserhebungen, Evaluierungen oder sonstigen Entscheidungsgrundlagen wurden für diese Festlegung herangezogen? Ich ersuche gegebenenfalls um Übermittlung dieser Unterlagen oder um Bekanntgabe, wo diese öffentlich abrufbar sind.

3. Liegen Auswertungen oder Erhebungen zur Stellplatzauslastung, zum Parkdruck oder zur Verkehrsbelastung für den Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vor? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Daten oder Berichte.

4. Wurde im Zuge der Entscheidungsfindung geprüft, die Geltungsdauer der Kurzparkzonen auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr zu begrenzen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Prüfungen, Bewertungen oder Entscheidungsgrundlagen.

5. Falls eine Verkürzung der Geltungsdauer nicht geprüft wurde, ersuche ich um Mitteilung, aus welchen Gründen eine solche Evaluierung unterblieben ist.

6. Gibt es seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen Evaluierungen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag die Bewirtschaftung im Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele, insbesondere hinsichtlich Parkdruck, Stellplatzverfügbarkeit und Pendlerverkehr, leistet?

7. Wurde seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen jemals geprüft oder diskutiert, die Geltungsdauer bis 22:00 Uhr zu ändern? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Evaluierungen, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussunterlagen oder sonstigen Dokumente.

Sollten einzelne der angefragten Informationen nicht in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Dienststelle fallen, ersuche ich höflich um Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle beziehungsweise um entsprechende Verständigung.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Juli 2026
  • Frist
    5. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend die Geltungsdauer der Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr [#5062]
Datum
8. Juli 2026 16:16
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Als Bürgerin der Stadt Wien interessiert mich, auf welchen fachlichen, verkehrsplanerischen und wissenschaftlichen Grundlagen die Geltungsdauer der flächendeckenden Wiener Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr beruht. Ich ersuche daher um Auskunft beziehungsweise Übermittlung folgender Informationen: 1. Welche fachlichen, verkehrsplanerischen oder wissenschaftlichen Grundlagen waren maßgeblich für die Entscheidung, die Geltungsdauer der flächendeckenden Kurzparkzonen bis 22:00 Uhr festzulegen? 2. Welche Studien, Gutachten, Verkehrserhebungen, Evaluierungen oder sonstigen Entscheidungsgrundlagen wurden für diese Festlegung herangezogen? Ich ersuche gegebenenfalls um Übermittlung dieser Unterlagen oder um Bekanntgabe, wo diese öffentlich abrufbar sind. 3. Liegen Auswertungen oder Erhebungen zur Stellplatzauslastung, zum Parkdruck oder zur Verkehrsbelastung für den Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vor? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Daten oder Berichte. 4. Wurde im Zuge der Entscheidungsfindung geprüft, die Geltungsdauer der Kurzparkzonen auf 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr zu begrenzen? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Prüfungen, Bewertungen oder Entscheidungsgrundlagen. 5. Falls eine Verkürzung der Geltungsdauer nicht geprüft wurde, ersuche ich um Mitteilung, aus welchen Gründen eine solche Evaluierung unterblieben ist. 6. Gibt es seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen Evaluierungen, aus denen hervorgeht, welchen Beitrag die Bewirtschaftung im Zeitraum zwischen 18:00 und 22:00 Uhr zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele, insbesondere hinsichtlich Parkdruck, Stellplatzverfügbarkeit und Pendlerverkehr, leistet? 7. Wurde seit Einführung der flächendeckenden Kurzparkzonen jemals geprüft oder diskutiert, die Geltungsdauer bis 22:00 Uhr zu ändern? Falls ja, ersuche ich um Übermittlung der entsprechenden Evaluierungen, Entscheidungsgrundlagen, Beschlussunterlagen oder sonstigen Dokumente. Sollten einzelne der angefragten Informationen nicht in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Dienststelle fallen, ersuche ich höflich um Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle beziehungsweise um entsprechende Verständigung. Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meines Antrags und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006713074: Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Wien
Betreff
INC000006713074: Antrag auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Juli 2026 11:15
Status
e10-10180431220296846818.png
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Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre gestellte Anfrage auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026 Sehr geehrtAntragsteller/in die Abteilung Verkehrsorganisation und te…
Von
Wien
Betreff
MA46-s-Informationsbegehren-IFG 981790-2026
Datum
17. Juli 2026 09:18
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-981790-26.pdf
141,7 KB
image001.png
6,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten übermittelt o.a. Schreiben. Mit freundlichen Grüßen