Insassen- und Gefangenenzeitungen in den österreichischen Justizanstalten – Bestandsübersicht, sämtliche Ausgaben und Rahmenvorgaben
betreffend von Insassinnen und Insassen verfasste bzw. (mit)gestaltete Zeitungen und Zeitschriften („Gefangenenzeitungen", „Insassenzeitungen", „Anstaltszeitungen") in den österreichischen Justizanstalten:
1. **Bestandsübersicht:** Eine Übersicht, in welchen der 28 Justizanstalten (einschließlich ihrer Außenstellen und der Forensisch-Therapeutischen Zentren) derzeit eine solche Publikation erscheint oder seit dem Jahr 2000 erschienen ist – jeweils mit Titel, Justizanstalt, Erscheinungszeitraum, Erscheinungsweise (z. B. quartalsweise), ungefährer Auflage und der Angabe, ob die Publikation noch aktiv ist. Bekannt sind mir bislang „Der Insider" (Justizanstalt Graz-Karlau) und „Blickpunkte" bzw. vormals „Mittersteig-News" (Justizanstalt Wien-Mittersteig) sowie Hinweise auf je eine Publikation in Salzburg und in der Justizanstalt Schwarzau (jeweils Stand 2007).
2. **Sämtliche Ausgaben:** Kopien sämtlicher Ausgaben aller unter Punkt 1 fallenden Publikationen, und zwar wie folgt:
- **a) Elektronisch vorhandene Ausgaben:** Übermittlung aller Ausgaben, die beim Bundesministerium oder den Justizanstalten bereits in elektronischer Form (PDF, Scan, Layoutdatei) vorliegen, unabhängig vom Erscheinungsjahr.
- **b) Bestandsverzeichnis:** Ein Verzeichnis sämtlicher darüber hinaus – auch nur in Papierform – archivierten Ausgaben je Titel (Jahrgänge, Ausgabennummern, Aufbewahrungsort), damit ersichtlich wird, welche Bestände überhaupt noch existieren.
- **c) Papierbestände:** Für die nur in Papierform vorhandenen Ausgaben Kopien bzw. Digitalisate; sollte der Aufwand hierfür in einem Durchgang unverhältnismäßig sein, bin ich ausdrücklich mit einer gestaffelten Übermittlung in Tranchen oder ersatzweise mit der Einräumung von Einsichtnahme (mit Möglichkeit eigener Reproduktion) einverstanden.
Soweit Ausgaben oder Bestandsverzeichnisse nicht zentral beim Bundesministerium vorliegen, ersuche ich um Weiterleitung des Antrags an die jeweilige Justizanstalt als informationspflichtige Stelle und um Verständigung hiervon.
3. **Rahmenvorgaben:** Allfällige Erlässe, Richtlinien oder sonstige Vorgaben des Bundesministeriums bzw. der Generaldirektion – einschließlich einschlägiger Abschnitte des Vollzugshandbuchs – zur Herausgabe solcher Publikationen, etwa zu Genehmigung, inhaltlicher Kontrolle bzw. Freigabe, Finanzierung, Ausstattung der Redaktionen und zur Verbreitung innerhalb und außerhalb der Anstalt.
4. **Externer Bezug:** Information, ob und auf welchem Weg anstaltsfremde Personen einzelne dieser Publikationen beziehen können (z. B. Abonnement, Einzelbestellung, Übermittlung als PDF) und an wen dafür heranzutreten ist.
Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Aufwands schlage ich folgende Erledigungsreihenfolge vor: zunächst Punkt 1, 3 und 4 sowie Punkt 2a (elektronisch Vorhandenes verursacht keinen nennenswerten Aufwand) und Punkt 2b (Bestandsverzeichnis); die Übermittlung nach Punkt 2c kann danach einvernehmlich in Tranchen erfolgen. Ich ersuche, den Antrag keinesfalls zur Gänze wegen des Umfangs einzelner Teilbegehren abzuweisen, sondern die übrigen Punkte jedenfalls zu erledigen.
Personenbezogene Daten von Insassinnen und Insassen oder Bediensteten (etwa Namen oder Fotos), die einem Geheimhaltungsgrund nach § 6 IFG unterliegen, können selbstverständlich geschwärzt werden; ich ersuche in diesem Fall um teilweisen Zugang unter Schwärzung ausschließlich der betroffenen Passagen anstelle einer gänzlichen Verweigerung.
Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form über diese Plattform und verweise auf die gesetzliche Erledigungsfrist von vier Wochen.
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Datum28. Juli 2026
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25. August 2026
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