Ordnungsdienst der Stadt Linz – Unterlagen zu Art. 78d B-VG
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information und da das Informationsbegehren Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsorganisationsrechts sowie der Bund-Länder-Beziehungen betrifft, ersuche ich um interne Zuweisung an die Sektion V – Verfassungsdienst.
Nach einer am 29. Juli 2026 veröffentlichten IFG-Beantwortung werden Beschäftigte der Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH vom Magistrat Linz zu besonderen Aufsichtsorganen bzw. Straßenaufsichtsorganen bestellt. Ihnen kommen je nach Vollzugsbereich unter anderem Befugnisse zur Anhaltung zwecks Identitätsfeststellung, Wegweisung, Beschlagnahme, Ausstellung von Organstrafverfügungen und teilweise zur Anwendung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu:
https://fragdenstaat.at/anfrage/kompete…
Der Ordnungsdienst verfügte nach Angaben der Stadt Linz im Jahr 2024 über 31 Beschäftigte, davon 26 im Außendienst. Öffentlich zugängliche Unterlagen weisen auf einheitliche Dienstkleidung, Team- und Leitungsstrukturen, zentral organisierte Schicht- und Streifendienste, gemeinsame Einsätze und einheitliche Ausbildung hin.
Damit stellt sich die Frage, ob die Beschäftigten ungeachtet ihrer individuellen Bestellung und des privatrechtlich organisierten Arbeitgebers tatsächlich eine uniformierte, hierarchisch organisierte Formation bilden, der Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind, und daher materiell ein Wachkörper gemäß Art. 78d Abs. 1 B-VG vorliegt. Dies wäre erheblich, weil die Landespolizeidirektion Oberösterreich für Linz zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist und Art. 78d Abs. 2 B-VG dort die Errichtung eines Wachkörpers durch eine andere Gebietskörperschaft ausschließt. Zudem könnte Art. 118 Abs. 8 B-VG einschlägig sein.
Ich beantrage gemäß §§ 7 ff IFG Zugang zu folgenden beim Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen und Aufzeichnungen seit 1. Jänner 2010:
*) Anzeigen gemäß Art. 118 Abs. 8 B-VG betreffend die Errichtung oder organisatorische Änderung eines Gemeindewachkörpers, einer Stadt- oder Ordnungswache oder des Ordnungsdienstes der Stadt Linz;
*) Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Prüf- oder Aktenvermerke und Berichte, in denen die Einordnung des Linzer Ordnungsdienstes nach Art. 78d B-VG, die Bedeutung der individuellen Bestellung seiner Beschäftigten oder eine Anzeigepflicht nach Art. 118 Abs. 8 B-VG behandelt wird;
*) Aufzeichnungen aus der Prüfung oberösterreichischer Gesetzesentwürfe oder Gesetzesbeschlüsse, die den Einsatz des Linzer Ordnungsdienstes oder anderer organisierter städtischer Ordnungsdienste als besondere Aufsichtsorgane mit Befugnissen zur Anhaltung, Wegweisung, Beschlagnahme oder Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt behandeln;
*) Korrespondenz mit der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich, dem Bundesministerium für Inneres, der Landespolizeidirektion Oberösterreich oder anderen öffentlichen Stellen zur Einordnung oder Zulässigkeit des Linzer Ordnungsdienstes nach Art. 78d B-VG oder Art. 118 Abs. 8 B-VG;
*) Aufzeichnungen zu der allgemeineren Frage, unter welchen Voraussetzungen die gebündelte Bestellung von Beschäftigten einer einheitlich organisierten privaten oder kommunalen Einrichtung zu besonderen Aufsichtsorganen einen Wachkörper im Sinn des Art. 78d Abs. 1 B-VG begründen kann.
Falls zu einem Punkt keine Aufzeichnungen vorhanden sind, ersuche ich um ausdrückliche Mitteilung. Das Begehren betrifft ausschließlich bereits vorhandene Informationen; die Erstellung eines Rechtsgutachtens wird nicht verlangt.
Soweit Geheimhaltungsgründe nur Teile einer Aufzeichnung betreffen, ersuche ich um Zugang zum übrigen Inhalt unter Schwärzung der geschützten Teile. Sollte das Begehren teilweise als zu umfangreich oder präzisierungsbedürftig angesehen werden, ersuche ich vor einer Verweigerung um Kontaktaufnahme zur zweckmäßigen Eingrenzung.
Unabhängig vom Informationsbegehren rege ich an, die dargestellte organisatorische und funktionale Verbindung zum Anlass einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch den Verfassungsdienst zu nehmen.
Sollten einzelne Informationen bei einer anderen informationspflichtigen Stelle vorhanden sein, ersuche ich um Weiterleitung des betreffenden Teils oder um Mitteilung der zuständigen Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum3. August 2026
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31. August 2026
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