Anzahl abgelehnter Covid19 Kurzarbeiterbeihilfeanträge

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie viele Covid19-Kurzarbeiterbeihilfeanträge von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, vollem ALVG-Anspruch und unterzeichneter Sozialpartnervereinbarung wurden (bitte aufgeschlüsselt auf Phase1/2/3) abgelehnt?
Wie viele Ablehnungen wurden den betreffenden Arbeitgebern ausschließlich telefonisch mitgeteilt?
Wie viele Ablehnungen erfolgten schriftlich?

-Wie viele Arbeitnehmer wurden über die Ablehnung ihrer Anträge informiert?

Wie viele wurden aufgrund der nicht erfolgten Feststellung der Betriebseigenschaft nach § 34 Abs 1 ArbVG (sprich AG "ohne Betriebsstätte" in Österreich) abgelehnt (jeweils aufgeteilt bitte auf Phase 1/2/3)?

Bestehen Unsicherheiten über das Vorliegen der Betriebseigenschaft, kann diese auf Antrag durch das Arbeits- und Sozialgericht festgestellt werden (§ 34 Abs 2 ArbVG). Zur Klage im Sinne des Abs. 2 sind bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses der Betriebsinhaber, der Betriebsrat, mindestens so viele wahlberechtigte Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder zu wählen wären, sowie die zuständige freiwillige Berufsvereinigung und die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer berechtigt.

Da keine Person mit abgelehntem Covid19-Kurzarbeiterhilfeantrag dies (auch nicht mit genügend Selbstinitiative) in Erfahrung bringen konnte und dementsprechend kein Betroffener eine Möglichkeit hatte, das Vorliegen der Betriebseigenschaft feststellen zu lassen: wurde die Frage "Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass die Arbeitnehmer mit abgelehnten Anträgen davon wenigstens irgendwie auch Kenntnis erlangen können um wenigstens die Möglichkeit zu bekommen, durch das Arbeits- und Sozialgericht eine Feststellung zu erhalten?" beantwortet?

Warte auf Antwort

  • Datum
    5. August 2026
  • Frist
    2. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anzahl abgelehnter Covid19 Kurzarbeiterbeihilfeanträge [#5166]
Datum
5. August 2026 15:08
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie viele Covid19-Kurzarbeiterbeihilfeanträge von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, vollem ALVG-Anspruch und unterzeichneter Sozialpartnervereinbarung wurden (bitte aufgeschlüsselt auf Phase1/2/3) abgelehnt? Wie viele Ablehnungen wurden den betreffenden Arbeitgebern ausschließlich telefonisch mitgeteilt? Wie viele Ablehnungen erfolgten schriftlich? -Wie viele Arbeitnehmer wurden über die Ablehnung ihrer Anträge informiert? Wie viele wurden aufgrund der nicht erfolgten Feststellung der Betriebseigenschaft nach § 34 Abs 1 ArbVG (sprich AG "ohne Betriebsstätte" in Österreich) abgelehnt (jeweils aufgeteilt bitte auf Phase 1/2/3)? Bestehen Unsicherheiten über das Vorliegen der Betriebseigenschaft, kann diese auf Antrag durch das Arbeits- und Sozialgericht festgestellt werden (§ 34 Abs 2 ArbVG). Zur Klage im Sinne des Abs. 2 sind bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses der Betriebsinhaber, der Betriebsrat, mindestens so viele wahlberechtigte Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder zu wählen wären, sowie die zuständige freiwillige Berufsvereinigung und die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer berechtigt. Da keine Person mit abgelehntem Covid19-Kurzarbeiterhilfeantrag dies (auch nicht mit genügend Selbstinitiative) in Erfahrung bringen konnte und dementsprechend kein Betroffener eine Möglichkeit hatte, das Vorliegen der Betriebseigenschaft feststellen zu lassen: wurde die Frage "Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass die Arbeitnehmer mit abgelehnten Anträgen davon wenigstens irgendwie auch Kenntnis erlangen können um wenigstens die Möglichkeit zu bekommen, durch das Arbeits- und Sozialgericht eine Feststellung zu erhalten?" beantwortet?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Anzahl abgelehnter Covid19 Kurzarbeiterbeihilfeanträge [#5166] [2763139]
Datum
6. August 2026 14:09
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Anfragesteller/in
GZ 2026-0.672.897 [#5166] Guten Tag, bez. Ihrer schriftlichen Antworten bin ich irritiert, ich bitte auf meine An…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
GZ 2026-0.672.897 [#5166]
Datum
18. August 2026 13:22
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bez. Ihrer schriftlichen Antworten bin ich irritiert, ich bitte auf meine Anfrage inhaltlich zu antworten da Sie schreiben "Bei der Kurzarbeiterbeihilfe handelt es sich um eine betriebsbezogene Beihilfe.. sowie ..."Sollten Ihre Fragen ...nicht beantwortet werden, müssten Sie diese bei einem an das AMS ..." Das AMS teilte in seiner Stellungnahme 2022 dem RH mit, dass insbesondere die COVID–19– Kurzarbeit den Zweck gehabt habe, die Ansprüche aus § 32 Epidemiegesetz 195013 zu ersetzen. So habe auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis G 202/2020–20 vom 14. Juli 2020 festgehalten, dass der Gesetzgeber das Betretungsverbot nicht als isolierte Maßnahme erlassen, sondern dieses in ein umfangreiches Maßnahmen– und Rettungspaket eingebettet habe, das funktionell darauf abziele, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Betretungsverbots auf die davon betroffenen Unternehmen bzw. allgemein die Folgen der COVID–19–Pandemie abzufedern, und damit eine im Wesentlichen vergleichbare Zielrichtung wie § 32 Epidemiegesetz 1950 habe (Einräumung von Ansprüchen auf Vergütung des Verdienstentgangs). Grundsätzlich wurde vom AMS in der Stellungnahme gegenüber dem RH festgehalten, dass es sich bei der Kurzarbeit um keine Betriebsförderung handle, die dem Ausgleich von wirtschaftlichen Einbußen diene. Die Kurzarbeit diene dem Zweck der Arbeitsplatzsicherung. Das AMS sei seiner Natur nach keine Einrichtung zur Unternehmensförderung. Welcher dieser beiden konträren Versionen sollte ich jetzt Treu und Glauben schenken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: GZ 2026-0.672.897 [#5166] Guten Tag, ich bitte gleich um eine Bescheid mäßige Beantwortung meiner präzisierten…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ 2026-0.672.897 [#5166]
Datum
18. August 2026 13:32
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte gleich um eine Bescheid mäßige Beantwortung meiner präzisierten Frage. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5166/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: GZ 2026-0.672.897 [#5166] [2764038] Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. …
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: GZ 2026-0.672.897 [#5166] [2764039] Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. …
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.