Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen

Anfrage an: Trofaiach

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    11. Februar 2016
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erte…
An Trofaiach Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#520]
Datum
12. Januar 2016 09:06
An
Trofaiach
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Huter! Gerne beantworte ich Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Parteienförderung wie folgt:…
Von
Trofaiach
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#520]
Datum
14. Januar 2016 07:29
Status
Sehr geehrter Herr Huter! Gerne beantworte ich Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Parteienförderung wie folgt: Zu 1) In der Steiermark ist die Parteienförderung im Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz geregelt, mit dem jede Gemeinde verpflichtet ist, einen finanziellen Beitrag zur Förderung der Gemeinderatsparteien für ihre bezirks- und gemeindepolitischen Arbeit zur Verfügung zu stellen. Der wertgesicherte Betrag beträgt je wahlberechtigte Person 5,00 EUR. Dieser Betrag wird jährlich an die Stmk. Landesregierung (vormals Bezirkshauptmannschaft) übermittelt, von dieser Stelle erfolgt die Weiterverteilung an politische Parteien. In diesem Zusammenhang wurden von Seiten der Stadtgemeinde Trofaiach in den Jahren überwiesen: Jahr/EUR 2005 25.435,42€ 2006 35.142,00€ 2007 34.709,57€ 2008 36.662,96€ 2009 37.052,78€ 2010 36.535,66€ 2011 36.928,66€ 2012 36.928,66€ 2013 52.736,68€ 2014 48.630,00€ 2015 49.881,00€ 2016 50.017,30€ 2) Nein/Nein 3) Mitglieder des Gemeinderates, insbesondere des Prüfungsausschusses, haben aufgrund der Bestimmungen in der Stmk. Gemeindeordnung das Recht, sich fortzubilden. Diesbezügliche Aufwendungen sind im Budget der Stadtgemeinde Trofaiach unter 1/000000/728000 präliminiert. Es wurden dafür aber nur im Jahr 2015 EUR 480,00 verbraucht (Inhouse Seminar vom Stmk. Gemeindebund für Prüfungsausschussmitglieder) 4) Nein 5) Nein Liebe Grüße! Kroneis Uwe _____________________________________________ Uwe Kroneis, MPA STADTAMTSDIREKTOR Stadtgemeinde Trofaiach Luchinettigasse 9 A-8793 Trofaiach Telefon: +43 (0) 3847 2255 260 Fax: +43 (0) 3847 2255 88 Mobil: +43 (0) 699 13005 260 mailto: <<E-Mail-Adresse>> www.trofaiach.at Diese elektronische Nachricht ist vertraulich. Die Information ist nur für den Adressaten bestimmt. Falls Sie nicht der Adressat sind, wären wir Ihnen für eine entsprechende Information sehr dankbar. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall verboten und gesetzeswidrig ist, diese Nachricht zu kopieren, weiterzuleiten oder zu benutzen. Es wurden alle möglichen Maßnahmen getroffen um eine Virusfreiheit der beigefügten Dateien zu gewährleisten. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Software Viren entstehen und empfehlen Ihnen vor Benutzung der Dateien eine Überprüfung auf Viren durchzuführen.
Sehr geehrter Herr Huter! Gerne beantworte ich Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Parteienförderung wie folgt:…
Von
Trofaiach
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#520]
Datum
14. Januar 2016 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Gerne beantworte ich Ihre Anfragen im Zusammenhang mit der Parteienförderung wie folgt: Zu 1) In der Steiermark ist die Parteienförderung im Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz geregelt, mit dem jede Gemeinde verpflichtet ist, einen finanziellen Beitrag zur Förderung der Gemeinderatsparteien für ihre bezirks- und gemeindepolitischen Arbeit zur Verfügung zu stellen. Der wertgesicherte Betrag beträgt je wahlberechtigte Person 5,00 EUR. Dieser Betrag wird jährlich an die Stmk. Landesregierung (vormals Bezirkshauptmannschaft) übermittelt, von dieser Stelle erfolgt die Weiterverteilung an politische Parteien. In diesem Zusammenhang wurden von Seiten der Stadtgemeinde Trofaiach in den Jahren überwiesen: Jahr/EUR 2005 25.435,42€ 2006 35.142,00€ 2007 34.709,57€ 2008 36.662,96€ 2009 37.052,78€ 2010 36.535,66€ 2011 36.928,66€ 2012 36.928,66€ 2013 52.736,68€ 2014 48.630,00€ 2015 49.881,00€ 2016 50.017,30€ 2) Nein/Nein 3) Mitglieder des Gemeinderates, insbesondere des Prüfungsausschusses, haben aufgrund der Bestimmungen in der Stmk. Gemeindeordnung das Recht, sich fortzubilden. Diesbezügliche Aufwendungen sind im Budget der Stadtgemeinde Trofaiach unter 1/000000/728000 präliminiert. Es wurden dafür aber nur im Jahr 2015 EUR 480,00 verbraucht (Inhouse Seminar vom Stmk. Gemeindebund für Prüfungsausschussmitglieder) 4) Nein 5) Nein Liebe Grüße! Kroneis Uwe _____________________________________________ Uwe Kroneis, MPA STADTAMTSDIREKTOR Stadtgemeinde Trofaiach Luchinettigasse 9 A-8793 Trofaiach Telefon: +43 (0) 3847 2255 260 Fax: +43 (0) 3847 2255 88 Mobil: +43 (0) 699 13005 260 mailto: <<E-Mail-Adresse>> www.trofaiach.at Diese elektronische Nachricht ist vertraulich. Die Information ist nur für den Adressaten bestimmt. Falls Sie nicht der Adressat sind, wären wir Ihnen für eine entsprechende Information sehr dankbar. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall verboten und gesetzeswidrig ist, diese Nachricht zu kopieren, weiterzuleiten oder zu benutzen. Es wurden alle möglichen Maßnahmen getroffen um eine Virusfreiheit der beigefügten Dateien zu gewährleisten. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Software Viren entstehen und empfehlen Ihnen vor Benutzung der Dateien eine Überprüfung auf Viren durchzuführen.
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Guten Tag, Vielen Dank für die so rasche Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter A…
An Trofaiach Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
RE: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#520]
Datum
14. Januar 2016 09:30
An
Trofaiach
Status
Guten Tag, Vielen Dank für die so rasche Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>