Ausweisverlangen bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 19.Mai dsJ. habe ich eine Anfrage an das Außenministerium gestellt und gestern wurde mir "geantwortet", ich möge eine Ausweiskopie und meine Adressdaten ergänzen. Weiters wurde auf die Gebührenregelung gem. §5 hingewiesen.

Ich würde gerne wissen, ob es bei Anfragen wie dieser hier - also über die Plattform "Frag den Staat" - notwendig ist, der Anfrage eine Ausweiskopie hinzuzufügen.
Falls ja, in welcher Rechtsmaterie ist das geregelt?
Falls nein, warum verlangen Sie das von mir?
(Meines Wissens benötigen Sie diese Daten erst, wenn Sie die Auskunft verweigern und ich einen Bescheid darüber verlange)

Welchem Zweck diente der Hinweis auf die Gebührenregelung gem. §5, in der diese Anfrage gebührenfrei ist?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    8. Juni 2016
  • Frist
    3. August 2016
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausweisverlangen bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz [#627]
Datum
8. Juni 2016 15:05
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 19.Mai dsJ. habe ich eine Anfrage an das Außenministerium gestellt und gestern wurde mir "geantwortet", ich möge eine Ausweiskopie und meine Adressdaten ergänzen. Weiters wurde auf die Gebührenregelung gem. §5 hingewiesen. Ich würde gerne wissen, ob es bei Anfragen wie dieser hier - also über die Plattform "Frag den Staat" - notwendig ist, der Anfrage eine Ausweiskopie hinzuzufügen. Falls ja, in welcher Rechtsmaterie ist das geregelt? Falls nein, warum verlangen Sie das von mir? (Meines Wissens benötigen Sie diese Daten erst, wenn Sie die Auskunft verweigern und ich einen Bescheid darüber verlange) Welchem Zweck diente der Hinweis auf die Gebührenregelung gem. §5, in der diese Anfrage gebührenfrei ist?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihr E-Mail vom 8. Juni 2016; GZ. BMEIA-AT.4.15.10/0336-IV.2c/2016
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihr E-Mail vom 8. Juni 2016; GZ. BMEIA-AT.4.15.10/0336-IV.2c/2016
Datum
30. Juni 2016 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen