Ausweisverlangen bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz
Am 19.Mai dsJ. habe ich eine Anfrage an das Außenministerium gestellt und gestern wurde mir "geantwortet", ich möge eine Ausweiskopie und meine Adressdaten ergänzen. Weiters wurde auf die Gebührenregelung gem. §5 hingewiesen.
Ich würde gerne wissen, ob es bei Anfragen wie dieser hier - also über die Plattform "Frag den Staat" - notwendig ist, der Anfrage eine Ausweiskopie hinzuzufügen.
Falls ja, in welcher Rechtsmaterie ist das geregelt?
Falls nein, warum verlangen Sie das von mir?
(Meines Wissens benötigen Sie diese Daten erst, wenn Sie die Auskunft verweigern und ich einen Bescheid darüber verlange)
Welchem Zweck diente der Hinweis auf die Gebührenregelung gem. §5, in der diese Anfrage gebührenfrei ist?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum8. Juni 2016
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3. August 2016
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Ausweisverlangen bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz [#627]
- Datum
- 8. Juni 2016 15:05
- An
- Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
- Betreff
- Ihr E-Mail vom 8. Juni 2016; GZ. BMEIA-AT.4.15.10/0336-IV.2c/2016
- Datum
- 30. Juni 2016 10:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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