THC und THCa in Industriehanf

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für Industriehanf und welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für aus Nutzhanf hergestellte Produkte wie Kosmetik, Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel? Sind CBD (Cannabidiol) und CBDa (Cannabidiolsäure) welches von unseren österreichischen Bauern aus Nutzhanf gewonnen werden, frei verkäuflich und wenn ja, unter welcher Produktbezeichnung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2016
  • Frist
    18. August 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
23. Juni 2016 10:53
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für Industriehanf und welche Grenzwerte an THC und THCa gelten für aus Nutzhanf hergestellte Produkte wie Kosmetik, Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel? Sind CBD (Cannabidiol) und CBDa (Cannabidiolsäure) welches von unseren österreichischen Bauern aus Nutzhanf gewonnen werden, frei verkäuflich und wenn ja, unter welcher Produktbezeichnung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit! Wir bestätigen…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
23. Juni 2016 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit! Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Hinausschrift Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Hinausschrift
Datum
16. August 2016 11:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Hinausschrift_BMG-21561_0006-II_A_5_2016_16.08.2016_Gerfried_Dregger.pdf
288,7 KB
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18,3 KB


Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "THC und THCa in Industriehanf" vom 23.06.2016 (#631) wurde von Ihne…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
22. August 2016 11:03
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "THC und THCa in Industriehanf" vom 23.06.2016 (#631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage wurde am 16.8.2016 an die Email-Adresse <<E-Mail-A…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
22. August 2016 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage wurde am 16.8.2016 an die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> abgefertigt. Sie finden unser Schreiben nun nochmals als Beilage angeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf ihre Anfragebeantwortung bitte ich um Präzisierung, warum un…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
25. August 2016 15:27
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf ihre Anfragebeantwortung bitte ich um Präzisierung, warum unzählige österreichische und europäische Anbieter bereits CBD Produkte in der EU und sohin auch in Österreich unter anderem auch als Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, wenn diese ihren Erläuterungen zufolge "Nur für medizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke erworben, besessen, erzeugt, verarbeitet, befördert, eingeführt, ausgeführt oder einem anderen angeboten, überlassen oder verschafft werden (dürfen). Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung einschließlich des Erwerbs und Besitzes ist nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 SMG gestattet, also nur Arzneimittelherstellern und –großhändlern mit einer entsprechenden Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen." Keiner dieser Anbieter aus der gesamten EU erfüllt die Kriterien des Ministeriums und trotzdem sind diese Produkte legal erhältlich? Sogar auf Amazon ist aus 2.429 CBD Produkten völlig frei auszuwählen. Darunter sind unzählige Tinkturen und CBD-Öle zur oralen Einnahme, die ohne Rücksicht auf das österreichische Gesundheitsministerium frei Haus geliefert werden. Hier: https://www.amazon.de/Cbd-%C3%96l/s?ie=UTF8&page=1&rh=i%3Aaps%2Ck%3ACbd%20%C3%96l Handeln all diese teils namhaften Anbieter von CBD Extrakten in Österreich, der EU, sowie der Schweiz somit illegal? Weiters ist festzustellen das österreichische Apotheken bereits über den Pharma-Großhandel CBD Tinkturen als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, obwohl die allermeisten Hersteller dieser Produkte nicht über einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften und mit einer diesbezüglichen Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verfügen, da es in der Regel landwirtschaftliche Betriebe sind, die diese Produkte erzeugen. Es geht hier um Rechtssicherheit vor allem für unsere österreichischen Patienten die diese Produkte erwerben, aber auch um Rechtssicherheit für landwirtschaftlichen Produzenten und Händler in Österreich. Diese Rechtssicherheit verwehren sie unseren heimischen Anbietern und Patienten im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit in der EU, und Sie verschaffen damit unseren Produzenten einen gravierenden Standortnachteil gegenüber Herstellern aus anderen EU Ländern, wenn sie sich auf dieser auf europäischer Ebene wahrscheinlich nicht haltbaren Position versteifen und wenn sie keine klare Aussage zu dem Umstand der freien legalen Verfügbarkeit von CBD Produkten im europäischen Handel und zu den Grenzwerten der CBD Produkte treffen. Diese sind wie schon erwähnt europaweit hundertfach legal im Handel verfügbar und zigtausend Patienten profitieren bereits von der wohltuenden Wirkung von Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) als bisher frei im Handel verfügbare Volksmedizin. Dort befinden wir uns in der Realität mit Tinkturen und CBD-Ölen aus Industriehanf aufgrund der leichten legalen Verfügbarkeit bereits. Die Menschen nehmen CBD-Produkte gerne und ohne Bedenken an, weil diese als völlig harmlos gelten und es meiner Meinung nach auch sind. In Erwartung ihrer ergänzenden Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre untenstehende e-mail (Bitte um Präzisierung der Anfragebeantwo…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
7. Oktober 2016 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre untenstehende e-mail (Bitte um Präzisierung der Anfragebeantwortung zum Thema CBD) dürfen wir um etwas Geduld bitten. Ihre Anfrage wird selbstverständlich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "THC und THCa in Industriehanf" vom 23.06.2016 (#631) wurde von Ihne…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
31. Januar 2017 15:45
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "THC und THCa in Industriehanf" vom 23.06.2016 (#631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden neuerlichen Schreiben an das Bundesministerium für Gesund…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: AW: THC und THCa in Industriehanf [#631]
Datum
1. Februar 2017 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden neuerlichen Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Ihre Anfrage wird derzeit noch von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Wir haben Ihre Erinnerungs-Mails nochmals mit der Bitte um vorrangige Beantwortung an die Abteilung weitergeleitet und bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Ihre weiteren Anfragen zu Cannabidiol Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre weiteren Anfragen zu Cannabidiol
Datum
8. März 2017 14:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Ihre_weiteren_Anfragen_zu_Cannabidiol_BMGF-21561_0010-II_A_5_2016_08.03.2017_Gerfried_Dregger.pdf
434,4 KB
image001.jpg
18,3 KB


Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Unsere Analysen zu frei im Handel erhältlichen CBD Produkten [#631] Sehr geehrt<< Anrede >> da mir zw…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Unsere Analysen zu frei im Handel erhältlichen CBD Produkten [#631]
Datum
8. März 2017 22:38
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da mir zwischenzeitlich eine größere Anzahl Analysen von einem seriösen Labor zu frei im Handel erhältlichen CBD-Produkten vorliegen, welche zum Großteil THC enthalten und die von landwirtschaftlichen Betrieben hergestellt werden, welche eindeutig keine Berechtigung zum Handel mit Suchtgiften haben, stellt sich für mich als Obmann einer Patienten-Organisation leider immer noch die Frage, ob diese Produkte auch wenn sie (meist unter 0,2 %) THC beinhalten nun legal sind, oder ob sich Patienten strafbar machen, wenn diese solche Produkte im Fachhandel kaufen, oder bei Amazon bestellen... Ihrer Beantwortung meiner Fragen folgend wäre die Antwort JA... Wenn diese Aussage korrekt ist, müssten der Staat gegen die Anbieter und Käufer solcher Produkte vorgehen... Ist das richtig? Können das Ministerium hierzu im Sinne der Patientencharta bitte endlich eine klare Aussage für unsere Mitglieder (großteils schwerkranke Menschen) machen? In der Zwischenzeit, werden wir fortfahren, diese Produkte von Labor-Partner analysieren zu lassen und die Ergebnisse öffentlich zu machen, bis der Staat in diesem Bereich selbst in der Lage ist die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung wie in der Patientencharta festgehalten durchzuführen und die kranken Menschen vor gesundheitlichen Risiken und vor Patienten-Nepp durch Hersteller/Händler dieser Produkte zu schützen. Eine Möglichkeit dem Ministerium unser Wirken als Nichtregierungsorganisation vorzustellen, sowie Unterstützung und Rückendeckung unserer Arbeit durch das Ministerium in diesem wichtigen Bereich der Kontrolle und Qualitätssicherung wäre sehr wünschenswert... In Erwartung ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Obmann ARGE CANNA Anfragenr: 631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Antwortschreiben Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Antwortschreiben
Datum
3. April 2017 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen