Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Unzählige österreichische und europäische Anbieter verkaufen CBD Produkte in der EU und sohin auch in Österreich unter anderem auch als Nahrungsergänzungsmittel. Da man CBD-Produkte "legal" im online-Handel als auch in vielen österreichischen Ladengeschäften sowie Apotheken kaufen kann, stellt sich die Frage "Sind diese Produkte auch wirklich legal?" Bei Amazon kann man aus 2.429 CBD-Produkten völlig frei auszuwählen. Darunter sind unzählige Tinkturen und CBD-Öle zur oralen Einnahme, die frei Haus geliefert werden. Hier ist der direkte Link zu den 2.429 CBD-Produkten:

http://ow.ly/UMRF303A2rP

Sie schreiben in ihrer Beantwortung einer vorherigen Anfrage zum Thema CBD:

"Ausgenommen vom SMG und von der SV sind nach Anlage I.1.a SV nur die Blüten und Fruchtstände bestimmter, im europäischen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen oder in der österreichischen Sortenliste nach dem Saatgutgesetz angeführten Hanfsorten mit einem 0.3% nicht übersteigenden Tetrahydrocannabinolgehalt (THC-Gehalt), sofern ein Missbrauch als Suchtgift
ausgeschlossen ist. Nicht ausgenommen sind demnach die aus den Blüten- und Fruchtständen jeglicher Hanfsorten isolierbare Extrakte (Komponenten). Diese dürfen, wie alle der SV unterliegenden Stoffe (Drogen) und Zubereitungen, nach § 5 SMG nur für medizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke erworben, besessen, erzeugt, verarbeitet, befördert, eingeführt, ausgeführt oder einem anderen angeboten, überlassen oder verschafft werden. Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung einschließlich des Erwerbs und Besitzes ist nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 SMG gestattet, also nur Arzneimittelherstellern und –großhändlern mit einer entsprechenden Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. "

Handeln all die teils namhaften Anbieter von CBD Extrakten die nicht der Pharma-Industrie zuzurechnen sind also illegal und müssten die Hersteller und Händler dieser Produkte, den Maßgaben ihrer Stellungnahme folgend, dann nicht alle vom Gesundheitsministerium zur Strafanzeige gebracht werden, genauso wie die Menschen, die diese CBD-Produkte erwerben in der Meinung völlig legal zu handeln? Weiters ist festzustellen das österreichische Apotheken bereits über den Pharma-Großhandel CBD Tinkturen als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, obwohl die Hersteller dieser in unseren Apotheken erhältlichen Produkte nicht über einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften und mit einer diesbezüglichen Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verfügen, da es wie ich aus unzähligen Nachfragen und Kontakten mit verschiedensten europäischen Herstellern weiß, in aller Regel landwirtschaftliche Betriebe sind, die diese Produkte erzeugen.

Es geht hier um Rechtssicherheit vor allem für unsere österreichischen Patienten die diese Produkte erwerben, aber auch um Rechtssicherheit für landwirtschaftlichen Produzenten und Händler in Österreich. Diese Rechtssicherheit verwehren sie unseren heimischen Anbietern und Patienten im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit in der EU, und Sie verschaffen damit unseren Produzenten einen gravierenden Standortnachteil gegenüber Herstellern aus anderen EU Ländern, wenn sie sich auf dieser auf europäischer Ebene wahrscheinlich nicht haltbaren Position versteifen und wenn sie keine klare Aussage zu dem Umstand der freien legalen Verfügbarkeit von CBD Produkten im europäischen und somit auch österreichischen Handel und zu den Grenzwerten der CBD Produkte treffen.

Diese sind wie schon erwähnt europaweit tausendfachfach legal im Handel verfügbar und zigtausend Patienten profitieren bereits von diesen frei im Handel verfügbaren CBD-Produkten und der wohltuenden Wirkung von Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa). In der Realität befinden wir uns was Tinkturen und CBD-Öle aus Industriehanf anbelangt bereits im Status einer Volksmedizin. Die Menschen nehmen CBD-Produkte gerne an, weil diese als völlig harmlos gelten, bei vielen Leiden helfen und sie den aktuellsten Forschungsergebnissen (unter anderem aus Israel) folgend auch harmlos sind. Warum fällt es der Regierung hier so schwer, zu einem „legal“ verfügbaren Produkt das aus einer Kulturpflanze gewonnen wird, die bei uns für seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten schon Jahrtausende bekannt ist eine vernunft- und wissenschaftsbasierte Entscheidung im Sinne der kranken Menschen und nicht im Sinne irgendwelcher Lobbys zu treffen. Dabei reden wir hier noch nicht einmal über die medizinische Cannabisblüte, die ab 2017 in Deutschland zur Kassaleistung wird.

Mir kommt es schon so vor, als würden wir österreichischen Patienten was medizinisches Cannabis anbelangt gegenüber unseren größten Nachbarn schwer benachteiligt, da in Deutschland und Italien die medizinische Cannabisblüte in seiner natürlichen Form für Patienten bereits jetzt verfügbar ist, während man das bei uns gar nicht als notwendig erachtet, geschweige denn mit uns Patienten überhaupt reden will, obwohl wir eine rote Gesundheitsministerin (SPÖ) haben.

In Deutschland wurde die medizinische Cannabisblüte als Kassenleistung durch den schwarzen Gesundheitsminister Gröhe (CDU) auf den Weg gebracht und bei uns ist man nicht einmal in der Lage auch nur mit denen die es betrifft zu sprechen – mit den kranken Menschen - und im Sinne dieser Patienten auch entsprechend zu handeln! Ich denke sie werden mir beipflichten müssen, dass die deutsche Bundesregierung wissenschaftliche Ergebnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat und dass sie deshalb die natürliche medizinische Cannabis-Blüte ab 2017 zur Kassaleistung macht. Das sollte doch auch in Österreich möglich sein, zumal wir ein „Sozial“ in der Partei der Gesundheitsministerin stehen haben… Oder ist die SPÖ nur noch auf dem Papier „sozial“?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2016
  • Frist
    20. Oktober 2016
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at [#637]
Datum
25. August 2016 18:39
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Unzählige österreichische und europäische Anbieter verkaufen CBD Produkte in der EU und sohin auch in Österreich unter anderem auch als Nahrungsergänzungsmittel. Da man CBD-Produkte "legal" im online-Handel als auch in vielen österreichischen Ladengeschäften sowie Apotheken kaufen kann, stellt sich die Frage "Sind diese Produkte auch wirklich legal?" Bei Amazon kann man aus 2.429 CBD-Produkten völlig frei auszuwählen. Darunter sind unzählige Tinkturen und CBD-Öle zur oralen Einnahme, die frei Haus geliefert werden. Hier ist der direkte Link zu den 2.429 CBD-Produkten: http://ow.ly/UMRF303A2rP Sie schreiben in ihrer Beantwortung einer vorherigen Anfrage zum Thema CBD: "Ausgenommen vom SMG und von der SV sind nach Anlage I.1.a SV nur die Blüten und Fruchtstände bestimmter, im europäischen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen oder in der österreichischen Sortenliste nach dem Saatgutgesetz angeführten Hanfsorten mit einem 0.3% nicht übersteigenden Tetrahydrocannabinolgehalt (THC-Gehalt), sofern ein Missbrauch als Suchtgift ausgeschlossen ist. Nicht ausgenommen sind demnach die aus den Blüten- und Fruchtständen jeglicher Hanfsorten isolierbare Extrakte (Komponenten). Diese dürfen, wie alle der SV unterliegenden Stoffe (Drogen) und Zubereitungen, nach § 5 SMG nur für medizinische, veterinärmedizinische oder wissenschaftliche Zwecke erworben, besessen, erzeugt, verarbeitet, befördert, eingeführt, ausgeführt oder einem anderen angeboten, überlassen oder verschafft werden. Die Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung einschließlich des Erwerbs und Besitzes ist nur nach Maßgabe der §§ 6 und 7 SMG gestattet, also nur Arzneimittelherstellern und –großhändlern mit einer entsprechenden Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. " Handeln all die teils namhaften Anbieter von CBD Extrakten die nicht der Pharma-Industrie zuzurechnen sind also illegal und müssten die Hersteller und Händler dieser Produkte, den Maßgaben ihrer Stellungnahme folgend, dann nicht alle vom Gesundheitsministerium zur Strafanzeige gebracht werden, genauso wie die Menschen, die diese CBD-Produkte erwerben in der Meinung völlig legal zu handeln? Weiters ist festzustellen das österreichische Apotheken bereits über den Pharma-Großhandel CBD Tinkturen als Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, obwohl die Hersteller dieser in unseren Apotheken erhältlichen Produkte nicht über einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften und mit einer diesbezüglichen Bewilligung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verfügen, da es wie ich aus unzähligen Nachfragen und Kontakten mit verschiedensten europäischen Herstellern weiß, in aller Regel landwirtschaftliche Betriebe sind, die diese Produkte erzeugen. Es geht hier um Rechtssicherheit vor allem für unsere österreichischen Patienten die diese Produkte erwerben, aber auch um Rechtssicherheit für landwirtschaftlichen Produzenten und Händler in Österreich. Diese Rechtssicherheit verwehren sie unseren heimischen Anbietern und Patienten im Hinblick auf die freie Verfügbarkeit in der EU, und Sie verschaffen damit unseren Produzenten einen gravierenden Standortnachteil gegenüber Herstellern aus anderen EU Ländern, wenn sie sich auf dieser auf europäischer Ebene wahrscheinlich nicht haltbaren Position versteifen und wenn sie keine klare Aussage zu dem Umstand der freien legalen Verfügbarkeit von CBD Produkten im europäischen und somit auch österreichischen Handel und zu den Grenzwerten der CBD Produkte treffen. Diese sind wie schon erwähnt europaweit tausendfachfach legal im Handel verfügbar und zigtausend Patienten profitieren bereits von diesen frei im Handel verfügbaren CBD-Produkten und der wohltuenden Wirkung von Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa). In der Realität befinden wir uns was Tinkturen und CBD-Öle aus Industriehanf anbelangt bereits im Status einer Volksmedizin. Die Menschen nehmen CBD-Produkte gerne an, weil diese als völlig harmlos gelten, bei vielen Leiden helfen und sie den aktuellsten Forschungsergebnissen (unter anderem aus Israel) folgend auch harmlos sind. Warum fällt es der Regierung hier so schwer, zu einem „legal“ verfügbaren Produkt das aus einer Kulturpflanze gewonnen wird, die bei uns für seine vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten schon Jahrtausende bekannt ist eine vernunft- und wissenschaftsbasierte Entscheidung im Sinne der kranken Menschen und nicht im Sinne irgendwelcher Lobbys zu treffen. Dabei reden wir hier noch nicht einmal über die medizinische Cannabisblüte, die ab 2017 in Deutschland zur Kassaleistung wird. Mir kommt es schon so vor, als würden wir österreichischen Patienten was medizinisches Cannabis anbelangt gegenüber unseren größten Nachbarn schwer benachteiligt, da in Deutschland und Italien die medizinische Cannabisblüte in seiner natürlichen Form für Patienten bereits jetzt verfügbar ist, während man das bei uns gar nicht als notwendig erachtet, geschweige denn mit uns Patienten überhaupt reden will, obwohl wir eine rote Gesundheitsministerin (SPÖ) haben. In Deutschland wurde die medizinische Cannabisblüte als Kassenleistung durch den schwarzen Gesundheitsminister Gröhe (CDU) auf den Weg gebracht und bei uns ist man nicht einmal in der Lage auch nur mit denen die es betrifft zu sprechen – mit den kranken Menschen - und im Sinne dieser Patienten auch entsprechend zu handeln! Ich denke sie werden mir beipflichten müssen, dass die deutsche Bundesregierung wissenschaftliche Ergebnisse zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hat und dass sie deshalb die natürliche medizinische Cannabis-Blüte ab 2017 zur Kassaleistung macht. Das sollte doch auch in Österreich möglich sein, zumal wir ein „Sozial“ in der Partei der Gesundheitsministerin stehen haben… Oder ist die SPÖ nur noch auf dem Papier „sozial“?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at" vom 25…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at [#637]
Datum
31. Januar 2017 15:44
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at" vom 25.08.2016 (#637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden neuerlichen Schreiben an das Bundesministerium für Gesu…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Cannabidiol (CBD) und Cannabidiolsäure (CBDa) bei amazon.at [#637]
Datum
1. Februar 2017 12:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre beiden neuerlichen Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Ihre Anfrage wird derzeit noch von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Wir haben Ihre Erinnerungs-Mails nochmals mit der Bitte um vorrangige Beantwortung an die Abteilung weitergeleitet und bitten Sie noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen