Erlass über Gratisspinde an Bundesschulen
Nach einer Meldung von „APA-Science“ [1] soll ein Erlass (!) des Bildungsministeriums existieren, der ein Verbot (!) von Elternbeiträge für Spinde an Bundesschulen beinhaltet. Dieser (Geheim-?) Erlass ist jedoch weder auf der Homepage des, für sein, vom „einfachen Volk“ nicht immer ganz nachvollziehbares Agieren [2] [3] bekannten, Bildungsministeriums [4], noch auf der, bezüglich „versteckter Kosten“ medial durchaus präsenten [5] „VEV“ auffindbar. [6]
Davon ausgehend, dass obige APA-Meldung ja nicht erfunden (!) wurde, wird um folg. Auskünfte gebeten:
1.) Muss tatsächlich jeder, in Österreich eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein verschließbarer Spind zur Verfügung gestellt werden?
2.) Welche Geschäftszahl besitzt o.e. Erlass, wo und wie ist dieser vom „einfachen Volk“ einsehbar?
3.) Welche Disziplinarmaßnahmen zieht die Missachtung von o.e. Erlass nach sich?
4.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie zu verschließen sein?
5.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese erlassene Gratis-Spind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist diese vom „einfachen Volk“ einsehbar?
Quellangeben:
[1] https://science.apa.at/rubrik/bildung/B…
[2] http://www.vorarlbergernachrichten.at/l…
[3] http://www.meinbezirk.at/margareten/lok…
[4] https://www.bmb.gv.at/service/brett/ind…
[5] http://wien.orf.at/news/stories/2704558/
[6] http://www.elternverband.at/erlaesse/ge…
Ergebnis der Anfrage
Haben Sie die Informationen, die Sie erfragt haben, erhalten?
Ja, nach einer internen „Liegezeit“ von über einem Monat (!) – das bereits mit Samstag, 1. Okt. 2016 datierte Schreiben, wurde erst am 3. Nov. 2016 elektron. signiert – bequemte sich nun auch der zuständige BMB-Sachbearbeiter, Ex-„Sektionschef“ MOSER das Antwortschreiben als kostspieligen RSb-Brief (3. Seite im Scan) zu versenden!
Was haben Sie erfahren?
1.) Entgegen der Forderung, bzw. Rechtsmeinung der (Gratisspind-) Hauptagitatoren ROSENBERGER [1] und WALSER [2] MUSS genau KEINER (!), in Österreich eine Bundesschule besuchenden Person, ein VERSPERRBARER SPIND UNENTGELTLICH zur Verfügung gestellt werden!
2.) Die Nichtbereitstellung von Gratisspinden kann (daher) auch disziplinarrechtlich NICHT verfolgt werden!
3.) Rein inhaltlich verweist der medial hervorragend inszenierte (Pseudo-Gratisspind-) Erlass BMB-39.680/16-III/A/2016 vom 25. Aug. 2016 nur auf das sogen. „Rundschreiben Nr. 11/2012“ [3] des damals noch „SektChef“, also „Sektionschef“ MOSER und verfehlt somit das Thema Gratisspind klar!
4.) Da es sich beim Erlass BMB-39.680/16-III/A/2016 um eine NICHT veröffentlichte, INTERNE ANWEISUNG (!) handelt, diese jedoch hier [4] (großteils) abgebildet ist, muss im Bildungsministerium eine „undichte Stelle“ existieren, die Unterlagen besonders „befreundeten“ Medien [5] zuspielt!
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[1] http://wien.orf.at/news/stories/2704558
[2] http://www.vorarlbergernachrichten.at/p…
[3] https://www.bmb.gv.at/ministerium/rs/20…
[4] https://workupload.com/start/gpVPUNG
[5] https://science.apa.at/rubrik/bildung/B…
Anfrage erfolgreich
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Datum17. September 2016
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12. November 2016
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