Geburtstagsfeier des Landeshauptmanns
Anfrage an:
Landesregierung Niederösterreich
Verwendetes Gesetz:
NÖ Auskunftsgesetz
Mich würde interessieren, wer für die Kosten der Geburtstagsfeier des Landeshauptmanns im Stift Göttweig aufkommt und, wenn es aus öffentlicher Hand bezahlt wird, warum? Ausserdem interessiert mich im Fall, daß es die öffentliche Hand bezahlen muß, wie hoch die Kosten für den Steuerzahler sind und ob und wie man diese Kosten zurückfordern kann, da ich nicht bereit bin, meinen Teil dazu beizutragen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Dezember 2016
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12. Februar 2017
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