Luftgüte

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sämtliche Messwerte (im Speziellen, nicht einschränkend: PM2.5, PM10, CO, NOx, Ozon) der jeweiligen Messdurchläufe aller installierten Luftgütemessstellen in Österreich, zumindest seit 1.1.2015. Auch von Messstellen die heute nicht mehr in Betrieb sind oder nach 1.1.2015 in Betrieb gingen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    27. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Luftgüte [#745]
Datum
2. Januar 2017 17:45
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sämtliche Messwerte (im Speziellen, nicht einschränkend: PM2.5, PM10, CO, NOx, Ozon) der jeweiligen Messdurchläufe aller installierten Luftgütemessstellen in Österreich, zumindest seit 1.1.2015. Auch von Messstellen die heute nicht mehr in Betrieb sind oder nach 1.1.2015 in Betrieb gingen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Mit freundlichen Grüßen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_an_T._Bartenstein_BMLFUW-UW.1.3.3_0001-I_4_2017_16.01.2017_Thomas_Bartenstein.pdf
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Mit freundlichen Grüßen