Hanfanbau für Kosmetika
Anfrage an:
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Januar 2017
-
14. März 2017
-
0 Follower:innen