Hanfanbau für Kosmetika
Anfrage an:
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Januar 2017
-
14. März 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Hanfanbau für Kosmetika [#748]
- Datum
- 17. Januar 2017 23:20
- An
- ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.
Es wur…
- Von
- ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- AW: Hanfanbau für Kosmetika [#748]
- Datum
- 18. Januar 2017 11:10
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.
Es wurde der Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
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ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage betreffend Herstellung von Kosmetikprodukten aus Cannabis
Mit freundlichen Grüßen
- Von
- ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
- Betreff
- Ihre Anfrage betreffend Herstellung von Kosmetikprodukten aus Cannabis
- Datum
- 7. Februar 2017 09:21
- Status
- Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
18,3 KB
Mit freundlichen Grüßen
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