Hanfanbau für Kosmetika

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Hanfanbau für Kosmetika [#748]
Datum
17. Januar 2017 23:20
An
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie ist die Gesetzeslage wenn man Hanf anbaut um die BLÜTEN und auch Blätter zum Zwecke der Kosmetikaherstellung (Hautcreme) nutzt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Es wur…
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Hanfanbau für Kosmetika [#748]
Datum
18. Januar 2017 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr E-Mail an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Es wurde der Fachabteilung zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage betreffend Herstellung von Kosmetikprodukten aus Cannabis Mit freundlichen Grüßen
Von
ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Herstellung von Kosmetikprodukten aus Cannabis
Datum
7. Februar 2017 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen