Massnahmen des Außenministers im BND Agentenfall Markus R

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Da der BND Agentenverrat Markus R bei der Zeugenvernehmung von Kanzlerin Merkel im Rahmen der NSA Affäre im Februar 2017 ebenfalls angesprochen wurde, Treffen von BND Markus R in Salzburg stattfanden und der BND Mitarbeiter seinen Führungsoffizier bei der US Botschaft in Wien hatte bzw als Agent in Wien geführt wurde, bitte ich um Auskunft wer sich konkret mit der Aufklärung der Agententätigkeit des BND-Mitarbeiters Markus R befasst bzw befasst hat. Wo wurden Ergebnisse über diesen Agentenfall in Österreich dokumentiert? Welche Maßnahmen hat Außenminister Kurz in dieser Agentenaffäre getroffen bzw sind von ihm zur Aufklärung der Angelegenheit geplant?

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  • Datum
    26. Februar 2017
  • Frist
    23. April 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Massnahmen des Außenministers im BND Agentenfall Markus R [#763]
Datum
26. Februar 2017 06:46
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Da der BND Agentenverrat Markus R bei der Zeugenvernehmung von Kanzlerin Merkel im Rahmen der NSA Affäre im Februar 2017 ebenfalls angesprochen wurde, Treffen von BND Markus R in Salzburg stattfanden und der BND Mitarbeiter seinen Führungsoffizier bei der US Botschaft in Wien hatte bzw als Agent in Wien geführt wurde, bitte ich um Auskunft wer sich konkret mit der Aufklärung der Agententätigkeit des BND-Mitarbeiters Markus R befasst bzw befasst hat. Wo wurden Ergebnisse über diesen Agentenfall in Österreich dokumentiert? Welche Maßnahmen hat Außenminister Kurz in dieser Agentenaffäre getroffen bzw sind von ihm zur Aufklärung der Angelegenheit geplant?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
BMEIA-AT.6.31.10/0021-I.9/2017
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
BMEIA-AT.6.31.10/0021-I.9/2017
Datum
30. März 2017 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Schreiben_an_Frau_Susanne_Sammet.pdf
337,4 KB