Verkehrstechnisches Sachverständigengutachten als Grundlage für die Verordnung von 30 km/h im Ortsgebiet Bad Ischl
Das im Betr. erw. Gutachten soll nicht nur (doch) existieren, sondern muss der zuständigen Aufsichtsbehörde (Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr) ja auch vorliegen, da sonst der mit Gz VERK-2017-13353/3-Anz erfolgten Bestätigung der Gesetzeskonformität [1], ja schon für die Verordnungserlassung die Basis gefehlt hätte. Da erw. Gutachten aber vom Stadtamt Bad Ischl nicht einmal dem LVwG Oberösterreich (!) übermittelt wurde [2] (werden konnte?), wird die Aufsichtsbehörde um dessen Übermittlung (in eventu um begründete, bescheidmäßige Ablehnung) gebeten.
In dieser Angelegenheit wurde übr. bereits einmal zu einer konkreten Anfrage [3] eine, nicht einmal ansatzweise gesetzeskonforme „Auskunft“ erteilt [4] (sondern in der ganzen Antwort das „Thema verfehlt“)!
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[1] https://s24.postimg.org/erxl9c1lh/17013…
[2] https://fragdenstaat.at/anfrage/generel…
[3] https://s24.postimg.org/79eg0pa8l/17021…
[4] https://s24.postimg.org/e14v3jz85/17022…
Information nicht vorhanden
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Datum13. März 2017
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8. Mai 2017
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