Veranstaltung im Alois Mock Saal

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Am 12.5. um 11:00 wurde im Alois Mock Saal des Außenministeriums eine Veranstaltung durchgeführt. Außenminister Sebastian Kurz gab ein Statement ab, in dem er angab, nur für sich persönlich zu sprechen.

Wurde Personal des Ministeriums (oder durch das Ministerium bezahlte externe Dienstleister) zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung verwendet? Wenn ja, im Ausmaß wie vieler Stunden und zu welchen Stundensätzen?

Wurden Geräte (beispielsweise technische Ausstattung, die nicht fix im Raum installiert ist) des Außenministeriums für diese Veranstaltung verwendet? Wenn ja, welche?

Wem wurde oder wird welcher Betrag für die Verwendung der Räumlichkeiten in Rechnung gestellt?

Wie ist die Vermietung oder Überlassung dieser Räumlichkeiten an externe Organisationen oder Personen geregelt?

Ich beantrage die Übersendung von Kopien der Rechnungen (so welche gestellt wurden oder werden) und der Regeln für die Vermietung der Räumlichkeiten (so sie existieren).

Ich bitte um Berücksichtigung, dass ich als "public watchdog" im Sinne der EGMR-Entscheidung 18030/11 ("MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY") agiere.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2017
  • Frist
    7. Juli 2017
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Veranstaltung im Alois Mock Saal [#789]
Datum
12. Mai 2017 15:28
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Am 12.5. um 11:00 wurde im Alois Mock Saal des Außenministeriums eine Veranstaltung durchgeführt. Außenminister Sebastian Kurz gab ein Statement ab, in dem er angab, nur für sich persönlich zu sprechen. Wurde Personal des Ministeriums (oder durch das Ministerium bezahlte externe Dienstleister) zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung verwendet? Wenn ja, im Ausmaß wie vieler Stunden und zu welchen Stundensätzen? Wurden Geräte (beispielsweise technische Ausstattung, die nicht fix im Raum installiert ist) des Außenministeriums für diese Veranstaltung verwendet? Wenn ja, welche? Wem wurde oder wird welcher Betrag für die Verwendung der Räumlichkeiten in Rechnung gestellt? Wie ist die Vermietung oder Überlassung dieser Räumlichkeiten an externe Organisationen oder Personen geregelt? Ich beantrage die Übersendung von Kopien der Rechnungen (so welche gestellt wurden oder werden) und der Regeln für die Vermietung der Räumlichkeiten (so sie existieren). Ich bitte um Berücksichtigung, dass ich als "public watchdog" im Sinne der EGMR-Entscheidung 18030/11 ("MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY") agiere. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
GZ BMEIA-AT.9.21.13.0010-I.3/2017; Ihre Anfrage vom 12. Mai 2017
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
GZ BMEIA-AT.9.21.13.0010-I.3/2017; Ihre Anfrage vom 12. Mai 2017
Datum
8. Juni 2017 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
GZ_BMEIA-AT.9.21.13.0010-I.3_2017__Ihre_Anfrage_vom_12._Mai_2017.docx
50,6 KB