Mindestsicherung für Studenten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich ersuche um Übermittlung einer Kopie der internen Entscheidungsrichtlinien für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, speziell jener Grundlagen, welche für Antragsteller die nebenher einem Studium nachgehen gelten.

Das WMG ist mir bekannt und öffentlich über das Rechtsinformationssystem (RIS) einsehbar, meine Anfrage zielt speziell auf jene Informationen ab, die sich nicht aus Durchsicht des WMG ergeben.

Meine Anfrage betrifft diese Fragen im Speziellen kann aber auch mit einer Übermittlung einer Kopie der relevanten internen Richtlinien erledigt werden:

- Existieren interne Richtlinien für die MA40-Sachbearbeiter bzgl. studentischer Antragsstellern ?

- Wenn ja, wie lauten diese internen Richtlinien für Studenten, nach denen die MA40 Bescheide erlässt?
(exklusive der ohnehin bekannten, und im WMG §4 Abs. 3 normierten Bedingung (auszugsweise "... und ihre Arbeitskraft allein deshalb nicht voll einsetzen können ...)

- Ist allen lokalen MA40-Sachbearbeitern das VwGH-Urteil VGW-141/023/7775/2015 und der sich daraus ergebende Rechtssatz zur Kenntnis gebracht worden bzw. wurden die internen Richtlinien basierend darauf angepasst ?

Aufgrund der bisher unklaren Rechtslage bzw. Rechtsauslegung - weshalb auch ein VwGH-Urteil notwendig war - ist meine Anfrage von öffentlichem Interesse.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. September 2017
  • Frist
    15. November 2017
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Mindestsicherung für Studenten [#845]
Datum
20. September 2017 15:04
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich ersuche um Übermittlung einer Kopie der internen Entscheidungsrichtlinien für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, speziell jener Grundlagen, welche für Antragsteller die nebenher einem Studium nachgehen gelten. Das WMG ist mir bekannt und öffentlich über das Rechtsinformationssystem (RIS) einsehbar, meine Anfrage zielt speziell auf jene Informationen ab, die sich nicht aus Durchsicht des WMG ergeben. Meine Anfrage betrifft diese Fragen im Speziellen kann aber auch mit einer Übermittlung einer Kopie der relevanten internen Richtlinien erledigt werden: - Existieren interne Richtlinien für die MA40-Sachbearbeiter bzgl. studentischer Antragsstellern ? - Wenn ja, wie lauten diese internen Richtlinien für Studenten, nach denen die MA40 Bescheide erlässt? (exklusive der ohnehin bekannten, und im WMG §4 Abs. 3 normierten Bedingung (auszugsweise "... und ihre Arbeitskraft allein deshalb nicht voll einsetzen können ...) - Ist allen lokalen MA40-Sachbearbeitern das VwGH-Urteil VGW-141/023/7775/2015 und der sich daraus ergebende Rechtssatz zur Kenntnis gebracht worden bzw. wurden die internen Richtlinien basierend darauf angepasst ? Aufgrund der bisher unklaren Rechtslage bzw. Rechtsauslegung - weshalb auch ein VwGH-Urteil notwendig war - ist meine Anfrage von öffentlichem Interesse.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in derzeit liegt weder die Gesetzgebung noch der Vollzug der bedarfsorientierten Mindes…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Mindestsicherung für Studenten [#845] [20170920-152156644/20170920-154727957]
Datum
20. September 2017 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in derzeit liegt weder die Gesetzgebung noch der Vollzug der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Zuständigkeitsbereich des Bundes bzw. des Sozialministeriums, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder. Dies ergibt sich aus der österreichischen Bundesverfassung und der darin vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Damit werden auch alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Thematik - sei es ganz generell über die Ausgestaltung des jeweiligen Mindestsicherungsgesetzes, sei es etwa aber auch über konkrete Leistungshöhen, Sanktionsmechanismen, etc. allein von den Ländern getroffen. Das Sozialministerium ist als Bundesbehörde auch nicht die vorgesetzte Dienststelle der MA 40,die eine Landesbehörde ist, weshalb wir weder zu internen Unterlagen dieser Behörde Zugriff haben noch die Entscheidungen beeinflussen können.. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass es dem Sozialministerium nicht möglich ist, ihre Fragen zu beantworten.
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde meine Anfrage entsprechend umformulier…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: RE: WG: Mindestsicherung für Studenten [#845] [20170920-152156644/20170920-154727957] [#845]
Datum
20. September 2017 17:28
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre Antwort und werde meine Anfrage entsprechend umformulieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>